Sonne, Strand, Palmen – und jede Menge Alkohol. So wird der Urlaub am Ballermann in zahlreichen Songs beschrieben. Und genau das wünschen sich auch viele der Party-Touristen, die seit Jahren nach Mallorca fliegen.
Doch die Kritik an den Sauf-Exzessen nimmt zu. Nicht nur Anwohner stören sich immer mehr am grölenden, torkelnden und nicht selten auch erbrechenden Partyvolk an der Playa in Palma de Mallorca. Deshalb gelten vom „Bierkönig“ bis zum „Megapark“ jetzt strengere Regeln.
Urlaub auf Mallorca: Strenge Regeln am Ballermann
Mallorca ist mehr als Sauf-Tourismus – dieses Image will die Balearen-Insel stärken. Deshalb soll jetzt rigoros durchgegriffen werden. Der aktuelle erweiterte Regelkatalog soll eskalierende Saufgelage verhindern.
Wenn du unter 18 bist, kommst du in keinen Club am Ballermann. Logisch. Genauso musst du draußen bleiben, wenn du keine Schuhe oder kein Oberteil trägst. Auch beispielsweise Nazi-Tattoos sind ein Grund, den Zutritt zu verwehren. Und wenn sich ein Gast aggressiv und pöbelnd aufführt, sind die Lokale am Ballermann derart gut vernetzt, dass der Übeltäter sofort überall Hausverbot hat – bevor er Gäste in einer anderen Disco belästigen kann.
Verbote auch am Strand
Drogenkonsum? Logischerweise verboten. Rauchen darfst du weder auf Lokalterrassen noch auch offener Straße – und abseits der Kneipen ist der Alkoholverkauf ab 21.30 Uhr untersagt.
Auf offener Straße und am Strand sind Megafone, Lautsprecher, Kostüme, Müll, Hütchenspiele sowie das Anbieten von Massagen und das Herumlaufen oben ohne streng verboten. Und dass man weder in der Öffentlichkeit noch am Hotelfenster Sex haben sollte, versteht sich hoffentlich von selbst.
Und wenn dir fahrende Straßenhändler (von den Party-Touris „Helmut“ genannt) abends oder nachts alkoholische Getränke anbieten, solltest du davon ebenfalls die Finger lassen – der Kauf ist untersagt.
Hohe Bußgelder drohen
Nun mag der ein oder andere sagen: „Ach, wer kontrolliert das denn?“ Doch man sollte das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Je nach Schwere des Verstoßes sind Bußgelder zwischen 100 und 3.000 (!) Euro Strafe fällig.
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Diese Regeln gelten vor allem in der Hauptsaison vom 1. April bis zum 1. Oktober – und das eben auch auf der Bierstraße und in dem Gebiet rund um den Megapark, wie der MDR berichtet.