Eigentlich war ihr Urlaub in Ägypten schon beendet. Der Rückflug verspätete sich allerdings. Deshalb musste eine Familie aus Deutschland für ein paar Tage in einem Ersatzhotel unterkommen – gebucht vom Veranstalter der Pauschalreise.
Gestrandet in Ägypten – die Familie hätte sich einen schöneren Abschluss für ihren Urlaub vorstellen können. Doch es sollte noch schlimmer kommen.
Urlaub in Ägypten endet in Katastrophe – Ersatz-Hotel entpuppt sich als Saustall
Eigentlich wäre es für die Familie mit der Airline Smartlynx zurück nach Frankfurt gegangen. Doch weil sich der Abflug um zwei Tage verschob, musste sie ersatzweise in einem Hotel in Hurghada unterkommen. Doch nach kurzer Zeit bekamen alle unvermittelt gesundheitliche Probleme.
„Unser Urlaub war eigentlich schon beendet und uns ging es gut. Erst im neuen Hotel ging es uns nach etwa 10 bis 12 Stunden plötzlich schlecht“, berichtete Urlauberin Claudia N. „Ich habe Reiz-Husten entwickelt. Viele haben Hautausschlag bekommen. Die ganze Familie hustet immer noch“, beschwert sich die 52-Jährige.
Das 5-Sterne-Hotel sei „schmutzig und staubig“ gewesen. „Nach allem, was wir erlebt haben, kam der Dreck im Hotel noch hinzu. In Ägypten gestrandet und krank und jetzt zurück in Deutschland sind wir es immer noch.“ Und auch Urlauberin Elena H. erlebte bei ihrer Pauschalreise mit Mutter und Großmutter Ähnliches. „Meine Oma hat eine Hausstaub-Allergie und ist dadurch besonders anfällig“, erklärte sie. „Sie hat sogar Blut gehustet und sich deswegen lieber in der Hitze auf dem Balkon aufgehalten.“
Urlaub in Ägypten: DARAUF hast du im Ernstfall Anspruch
Krank werden im Urlaub – das wünscht sich niemand. Doch was tun, wenn es doch passiert? Rechtsanwältin Nicole Mutschke erklärt, inwieweit du bei einer Erkrankung nach oder während deiner Pauschalreise Ansprüche auf Rabatte oder sogar Schmerzensgeld stellen kannst.
„Eine verspätete Rückreise wegen Flugproblemen stellt bei einer Pauschalreise grundsätzlich einen Reisemangel dar“, klärt die Juristin auf. „Daher ist der Reiseveranstalter dann verpflichtet, auf seine Kosten für die Rückbeförderung des Reisenden zu sorgen und die bis dahin notwendige Maßnahmen wie eine angemessene Unterbringung und Verpflegung bis zur Rückreise zu organisieren.“
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Darüber hinaus könnten Urlauber auch Ansprüche auf „Minderung des Reisepreises und Schadensersatz“ in Betracht ziehen, solange diese auf einen Reisemangel zurückzuführen seien. „Daneben sind bei Flugannullierungen auch Ausgleichsansprüche gegen die Fluggesellschaft – je nach Flugstrecke zwischen 250 Euro und 600 Euro – möglich.“
Urlaub in Ägypten: DAS solltest du unbedingt beachten
„Schwieriger wird es praktisch bei gesundheitlichen Problemen, da der Urlauber hier beweisen müsste, dass die Zustände im Hotel hierfür ursächlich waren“, gibt die Anwältin zu bedenken. Daher solltest du, wie RTL rät, die Zustände in deiner Ersatzunterbringung möglichst genau mit Fotos und Filmen belegen. Bei gesundheitlichen Schäden könnte ein ärztliches Attest hilfreich sein. Außerdem solltest du Reisemängel sofort dem Reiseveranstalter melden und nicht erst im Nachhinein damit herausrücken. (mbo)