DAS kommt auf fast alle der rund 4,3 Millionen Türkeistämmigen in Deutschland zu! Die allermeisten von ihnen sind noch irgendwie mit der Türkei verbunden – sei es durch die Sprache, Religion, regelmäßige Urlaube in der Heimat, aber auch durch Geschäftskontakte. Logisch, dass sich da über die Jahrzehnte auch Vermögen anhäuft.
Entsprechend haben viele deutsch-türkische Familien in beiden Ländern Eigentum, also Immobilien, Schmuck, Möbel oder andere Wertgegenstände. Doch worauf muss man achten, wenn man als deutscher Staatsbürger Eigentum oder Vermögen in der Türkei erbt? „Unter Deutschen“ erklärt es anhand der drei gängigsten Beispiele!
„Unter Deutschen“: Als Deutscher in der Türkei erben – darauf musst du unbedingt achten
Deutsche können in der Türkei erben, das vorweg. Im Erbfall musst du als Deutscher den türkischen Erbschein beantragen und das Erbvermögen auflisten. Empfehlenswert ist, Banken und das Grundbuchamt über den Todesfall von Eltern oder Großeltern zu informieren, um Missbrauch zu vermeiden. Den Erbschein kannst du als Deutscher nur von türkischen Amtsgerichten erhalten. Türkische Staatsbürger, die in Deutschland leben, können den auch bei Notaren bekommen. Türkische Konsulate stellen grundsätzlich KEINE Erbscheine aus!
Wenn ein deutscher Staatsbürger Eigentum in der Türkei besitzt und verstirbt, geht der sogenannte „unbewegliche“ Nachlass wie ein Haus oder eine Wohnung an die Erben. Sie erhalten aus Deutschland einen Erbschein, den sie ausdrücklich annehmen müssen. Mit diesem Erbschein und einer türkischen Übersetzung stellt man bei einem türkischen Zivilgericht einen Antrag auf die Ausstellung eines türkischen Erbscheins. Danach ist die türkische Erbschaftssteuer fällig – und das Erbe ist durch.
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Von einem Deutschen „beweglichen“ Nachlass in der Türkei erben
Wenn ein verstorbener Deutscher „beweglichen“ Nachlass in der Türkei hat, wie beispielsweise Schmuck, Gemälde oder teure Möbel, reicht ein deutscher Erbschein aus, um sich als Erbe auszuweisen. Wenn die Erben in Deutschland leben, muss man zum jeweiligen Amtsgericht gehen, um ihn zu erhalten.
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