Nach dem Bahnstreik ist vor dem ÖPNV-Streik – so lautet zumindest diese Woche bundesweit das Motto. Pendler die zur Arbeit oder Kinder und Jugendliche, die auf Busse und Bahnen im Nahverkehr angewiesen sind, um zur Schule zukommen, brauchen am Freitag (2. Februar) starke Nerven.
Wer vorhat, die Arbeit oder Schule einfach zu schwänzen oder von sich aus im Homeoffice zu bleiben, der sollte damit unbedingt aufpassen. Denn trotz Streik im Nahverkehr gelten nach wie vor bestimmte Regeln und Vorgaben, an die sich Pendler unbedingt halten sollten. Sonst kann es böse enden.
+++ Nach Bahn, Nahverkehr und Flughäfen – jetzt drohen auch HIER Streiks +++
Streik im Nahverkehr: Arbeitnehmern droht die Abmahnung
Ausgerechnet kurz vorm Wochenende hat die Gewerkschaft Verdi im öffentlichen Nahverkehr zum Warnstreik aufgerufen. In vielen Städten und in fast allen Bundesländern könnte das am Freitag zu großen Komplikationen führen. Nicht nur für Pendler droht Stress pur.
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Doch wer vorhat, der Arbeit aus freien Stücken einfach fern zu bleiben oder sich nicht genug Zeit einzuplanen, um von A nach B zu kommen, für den könnte das bittere Folgen haben. Denn laut Arbeitsrecht dürfen Berufstätige aufgrund des Streiks nicht zu spät kommen. Sie tragen das „Wegerisiko“ und sind deshalb selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu erscheinen. Andernfalls könnte dein Gehalt gekürzt werden oder sonstige Strafen drohen. Dein Arbeitgeber könnte dich für deine Verspätung oder dein Nicht-Erscheinen sogar abmahnen.
Auch Kinder müssen zur Schule
Wenn kein Bus fährt, befreit das auch Kinder und Jugendliche nicht von der Pflicht, zur Schule zu gehen. „Der Streik im Nahverkehr ändert nichts an der Schulpflicht“, sagt Wilhelm Achelpöhler, Anwalt für Verwaltungsrecht aus Münster. Anders als bei gefährlichem Glatteisregen, wo Schulen ihrerseits kürzlich den Unterricht abgesagt haben, könnten Eltern das mit Verweis auf den Streik nicht tun.
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Auch Eltern dürfen nicht die Arbeit schwänzen, nur weil sie ihr Kind aufgrund des Streiks zuhause betreuen müssen. Sie müssen dann nach einer anderen Lösung suchen. Können so etwa Großeltern oder Nachbarn einspringen? Für Arbeitnehmer kann es sich auch lohnen, die Problematik mit dem Arbeitgeber zu besprechen.
Sollte der Schulweg für die Kinder zum Problem werden, gilt auch hier: Eltern dürfen der Arbeit nicht einfach fernbleiben, auch wenn für Kinder bis zu 12 Jahren oder Kinder mit einer Behinderung in der Regel eine Betreuungspflicht besteht. Alexander Bredereck zufolge muss man zunächst klären, wie sich die Situation anders lösen lässt: „Können vielleicht Großeltern einspringen oder Nachbarn? Ist Arbeit im Homeoffice möglich? Ist das alles nicht möglich, geht die Betreuungspflicht der Pflicht zur Arbeitsleistung vor“, so der Experte. Wer diese Regeln zum Streik im Nahverkehr beachtet, der entgeht dem Risiko einer Abmahnung oder eines Bußgelds. (mit dpa)