Ganz einfach bequem per Lastschrift zahlen? Das ist in Deutschland eine beliebte Methode.
Ganz egal, ob man Kunde bei der Sparkasse, Volksbank oder einem anderen Institut ist – jeder kann im Netz oder bei anderweitigen Bestellungen eine Lastschriftzahlung veranlassen. Dabei gibt man dem Geldempfänger die Ermächtigung, per Lastschrift-Mandat den vereinbarten Betrag vom eigenen Konto abbuchen zu dürfen – und man selbst muss sich um keine nervigen Transaktions-Details mehr kümmern.
Klingt entspannt, aber gleichzeitig auch äußerst riskant – denn für Betrüger mit unlauteren Absichten klingt die Möglichkeit, selbstständig Geld von fremden Konten abbuchen zu können, natürlich äußerst verlockend.
Sparkasse, Volksbank & Co: Dreiste Lastschrift-Betrüger
Alles, was die Kriminellen dafür brauchen, sind eigentlich nur Name und IBAN ihrer Opfer. Über Phishing-Mails oder unseriöse Telefonate versuchen die Betrüger, diese sensiblen Daten abzugreifen und die Betroffenen zu einer Lastschrift-Zahlung zu überreden. Ein Fehler, der böse Folgen haben kann.
Denn sobald man den Kriminellen nichtsahnend den Zugang zum eigenen Konto verschafft, ist das eigene Geld natürlich nicht mehr sicher.
Es kommt nicht selten vor, dass Verbraucher auf ihren Kontoauszügen plötzlich Abbuchungen oder Einkäufe entdecken, die sie selbst nie getätigt haben. „Lastschriften können sehr einfach und ohne besondere Sicherheitsabfragen ausgelöst werden“, warnt die Verbraucherzentrale Bayern bei „Chip.de“.
So kannst du dich schützen
Deshalb sollte man hier ganz genau hinsehen und im Ernstfall sofort die Bank informieren und seine Karte sperren lassen. Zudem kann man ein Tageslimit für Transaktionen festlegen, damit Kriminelle nicht in kurzer Zeit eine große Menge Geld abstauben können.
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Glücklicherweise kann man bei Lastschrift-Zahlungen auch stets eine Rückbuchung veranlassen (mit einer Frist von acht Wochen). Dabei sollte man sich aber komplett sicher sein – denn wenn man eine rechtmäßige Zahlung wieder zurück buchen lässt, kann man zu einer Schadensersatzzahlung verdonnert werden.