Bei deiner Bank ist dein Geld sicher angelegt, doch dafür musst du auch einen gewissen Preis zahlen. Sparkasse, Volksbank & Co. lassen sich diverse Dienste gut bezahlen. Sei es für Kontoführungsgebühren, für die Barein- und Auszahlung am Schalter oder für eine Kontoauskunft.
Doch es gibt auch Dienstleistungen, für die weder die Sparkasse, die Volksbank oder sonst ein Geldinstitut von ihren Kunden Gebühren verlangen dürfen. Aber das wissen viele nicht, und so geht regelmäßig Geld von ihrem Konto ab.
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Sparkasse, Volksbank und Co.: DAFÜR musst du nichts zahlen
Ein Kunde schaut mit Erschrecken auf seine Kontoauszüge und stellt fest, dass seine Bank ihm Gebühren in Rechnung gestellt hat, von denen er nie etwas wusste. Das passierte bereits so einigen Bank-Kunden und es entbrannte ein Streit, der zu Teilen sogar vor Gericht landete. Mit den Jahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) sowie andere Gerichte deshalb klar festgelegt, für was Sparkasse, Volksbank und Co. Kosten in Anspruch nehmen dürfen und für was nicht. „Chip.de“ hat sich die Urteile mal näher angeschaut und eine Zusammenfassung angefertigt.
Demzufolge darf deine Bank keine Gebühren einstreichen, wenn deine EC-Karte abhanden gekommen ist. Sei es, weil sie geklaut wurde oder du sie verloren hast. Lediglich die durch den Ersatz entstandenen Kosten dürfen dir in Rechnung gestellt werden. Ebenfalls unzulässig sind Gebühren für das Führen eines Darlehenskontos, für die Rückbuchung eines unberechtigten Lastschrifteinzugs oder für Kontenpfändung.
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Zu den kostenlosen Dienstleistungen gehören auch Kopien, Telefonate der Erhalt von Kontoauszügen und Geld aus dem Ausland. Sollte der Kunde Gebühren für seine EC- und Kreditkarten bereits geleistet haben, aber seinen Vertrag vorzeitig beenden, dann ist die Bank verpflichtet, die Zahlungen anteilig zurückzuerstatten.