Sparkasse, Deutsche Bank und Co. kommen derzeit nicht gut weg. Der Verbraucherschutz äußert harte Kritik gegenüber den Instituten.
Nun geht der Bundesgerichtshof Sparkasse, Deutsche Bank und Co. an den Kragen.
Sparkasse, Deutsche Bank und Co. stehen unter Beschuss
„Verschleppungstaktik“, so nennen Verbraucherschützer die Vorgehensweise der Banken in Deutschland. Dabei geht es um die Erhöhung von Kontoführungsgebühren.
Bisher verpflichteten sich die Kunden den Bedingungen ihrer Bank automatisch, wenn sie entsprechenden Briefen nicht aktiv widersprachen. Laut „Frankfurter Allgemeine“ schob der Bundesgerichtshof einen Riegel vor dieses Vorgehen. Das Urteil: das Geld aus früheren Erhöhungen von Kontoführungsgebühren muss den Kunden erstattet werden.
Seitdem sind knapp fünf Monate vergangen und die Banken lassen sich dabei, ganz zum Ärger der Verbraucherschützer, ordentlich Zeit. „Mit Missachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung dürfen Banken und Sparkassen keinen Erfolg haben“, empört sich Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Stiftung Warentest bietet Kontoinhabern Hilfe an
Auch die Stiftung Warentest setzt sich zur Wehr und bietet den Kontoinhabern Hilfe an. Musterbriefe wurden entworfen, mit denen Bankkunden ihre Ansprüche gegenüber den Instituten geltend machen können.
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Laut „Frankfurter Allgemeine“ habe die Organisation Musterbriefe formuliert, mit denen Bankkunden ihre rechtmäßigen Beträge zurückverlangen können. (neb)
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