Kunden bei Rewe erwartet im neuen Jahr eine neue Pfandregelung. Sie tritt ab Januar 2024 in Kraft und markiert einen bedeutenden Schritt im Bemühen um eine nachhaltigere Verpackungsentsorgung.
Ihr Ziel ist es, die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Einweg-Plastikbehältnissen zu erhöhen und damit die Umweltbelastung durch Verpackungsmüll zu reduzieren. Insbesondere Getränke aus dem Kühlregal, darunter Milch, Milchmischgetränke und trinkbare Milcherzeugnisse in Einweg-Plastikbehältnissen, werden von dieser Regelung erfasst. Produkte mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter unterliegen einem Pfand von 25 Cent. Dies gilt für alle Geschäfte des Einzelhandels und somit auch für Rewe.
Rewe-Kunden mit neuer Pfandregel konfrontiert
Hintergrund: Die Ausweitung der Pfandregelung ist eine Reaktion auf die wachsende Umweltproblematik durch Plastikmüll. Durch das Einbeziehen von Milchprodukten sollen mehr Verbraucher in den Prozess der umweltbewussten Entsorgung einbezogen werden. Die Regelung setzt auf die bewährte Wirksamkeit des Pfandsystems, um bei Kunden von Rewe und Co. eine höhere Rückführungsrate der Verpackungen zu erreichen.
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Die Palette der betroffenen Produkte erstreckt sich über Milch, Milchmischgetränke, Kefir, Kakaodrinks, Ayran und Trinkjoghurt, allesamt in Einweg-Plastikflaschen, wie es sie auch bei Rewe zu kaufen gibt. Der Pfandbetrag gilt für Behältnisse mit einem Füllvolumen zwischen 0,1 und 3 Litern. Diese präzise Definition zielt darauf ab, sowohl Verbrauchern als auch Einzelhändlern klare Richtlinien zu geben.
Neue Pfandregel bei Rewe ab 1. Januar
Das Verpackungsgesetz sieht eine schnelle Umsetzung ohne Übergangszeitraum vor, und ab dem 1. Januar 2024 sind die genannten Produkte bei Rewe sowie anderen Märkten pfandpflichtig. Dieser Stichtag markiert den Beginn einer umweltfreundlicheren Ära im Umgang mit Verpackungsmüll.
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