Bei diesem Anblick wurde ein Kunde von Rewe ganz schön stutzig.
Es geht um Eier bei Rewe, Bauernhöfe und ganz bestimmte Deklarationen. Aber eins nach dem anderen.
Rewe-Kunde ist verdutzt
Auf der Facebook-Seite von Rewe teilte ein Kunde zuletzt seine Beobachtungen, die er beim Einkauf machte. Was ihm auffiel: „Letztens habe ich eine Packung Hühner-Eier gekauft – in der Kategorie 0 – daneben war vom selben Hof (selber Name und Adresse) noch eine Packung der Kategorie 1 – und kaum zu glauben: auch aus der Kategorie 2.“
Die Frage, die sich für den Rewe-Kunden stellt: „Heißt das, der Bauer hat neben freilaufenden Hühnern noch einen Stall, in dem Hühner absichtlich in Käfigen gehalten werden? Irgendwie suspekt. Woher weiß ich, dass nicht alle Eier aus Käfighaltung kommen aber man unterschiedlich teuer bezahlt?“
Bei den genannten Kategorien handelt es sich um die Haltungsform von Hennen:
Kategorie 0: Ökologische Erzeugung
Kategorie 1: Freilandhaltung
Kategorie 2: Bodenhaltung
Kategorie 3: Käfighaltung
Rewe antwortet sofort
Rewe reagiert umgehend auf die Frage des Kunden und teilt mit: „Für unsere Bio-Eier können wir dir versichern, dass sie von ökologisch wirtschaftenden Bauernhöfen in Deutschland stammen. Sämtliche REWE-Lieferanten sind Mitglied in einem der unabhängigen Bio-Verbände und werden auf deren weitgehenden Richtlinien sowie die Einhaltung der Qualitätsanforderungen und Haltungsbedingungen kontrolliert.“
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Rewe-Kunde muss Knöllchen zahlen
Ebenfalls irritiert war ein Rewe-Kunde, der nach seinem Einkauf zuletzt ein Knöllchen kassierte, obwohl er nur wenige Minuten auf dem Kundenparkplatz stand. „Dem Zettelchen entnahm ich, dass ich für mein nicht zu entschuldigendes Verhalten 15 Euro zu zahlen habe“, teilte auf der Facebook-Seite der Supermarktkette mit: „Also kommen zu den eh zurzeit überteuerten Lebensmitteln noch 15 Euro obendrauf.“
Mit dem Problem steht er nicht allein da. In jüngerer Vergangenheit mussten Kunden verschiedener Unternehmen Strafen zahlen, weil sie die Kundenparkplätze nutzten. Die gute Nachricht: Wer nachträglich mit seinem Kassenbeleg beweisen kann, dass er den Parkplatz tatsächlich für einen Supermarkt-Besuch nutzte, wird in der Regel von der Strafzahlung verschont.