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Ostern: Vorsicht! Wenn du diese Deko planst, musst du mit 2.500 Euro Bußgeld rechnen

Deko gehört zu Ostern einfach dazu, oder? Doch wusstest du, dass du dich bei einem Deko-Element sogar strafbar machen kannst?

Ostern
© IMAGO / Westend61

Ostern: Was feiern wir genau und warum gibt es Ostereier?

Warum wir Ostern feiern, wieso wir Eier suchen und verstecken und was es eigentlich mit dem Osterlamm auf sich hat: Alles über Ursprünge, Osterbräuche und -symbole.

Ostern ist auch immer Dekozeit. Neben dem christlichen Hintergrund rückt von Jahr zu Jahr auch der Osterhase immer mehr in den Vordergrund. Das spiegelt sich oftmals auch in der Wohnung wider.

Neben süßen Osterhasenfiguren und Ostereiern sind aber auch Blumen und Sträucher ein Must-Have zu dieser Jahreszeit. Doch aufgepasst, denn es gibt Grenzen! Eine Oster-Deko könnte dich teuer zu stehen kommen.

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Ostern: Streng verboten! DIESE Deko ist tabu

Besonders beliebt sind an Ostern Palmkätzchen oder auch Weidenkätzchen genannt. Doch was viele nicht wissen: Die Pflanzen stehen unter Naturschutz! Denn in den Frühlingsmonaten sind sie eine wichtige Nahrungsquelle für alle Bienen und andere Insekten. „hna.de“ berichtete zuerst darüber.

Ostern Weidenkätzchen
Auch an Ostern dürfen Weidenkätzchen nicht einfach gepflückt werden. (Symbolbild) Foto: IMAGO / Shotshop

Weidenkätzchen werden sogar in Blumenläden als Osterdeko verkauft und sind vielseitig kombinierbar. Doch außerhalb von Geschäften dürfen sich Deko-Fans nicht einfach in der Natur bedienen. Denn das eigenständige Pflücken ist sogar gesetzlich streng verboten. Genauso wie Schneeglöckchen und Haselnuss gehören die Weidenkätzchen zu den sogenannten Frühblühern. Wer einfach welche rausrupft, um sie bei sich in die Wohnung zu stellen, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen.


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So steht in § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes geschrieben, dass es verboten ist „wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen […] oder auf sonstige Weise zu verwüsten.“ Das Verbot gilt auch für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze und ist auf den Zeitraum zwischen 1. März bis zum 30. September angesetzt. Laut Bußgeldkatalog kann die Strafe je nach Bundesland richtig teuer ausfallen – bis zu 2.500 Euro heißt es.

Da ist das Geld wohl doch besser im Blumenladen investiert. Oder wer einen grünen Daumen hat, kann die Palmkätzchen auch bei sich im Garten pflanzen.