Bei Netto erwartet die Kunden gleich zu Beginn des Jahres 2024 so manche Neuerung im Pfandsystem. Die erweiterte Pfandregelung, die ab Januar 2024 in Kraft tritt, markiert einen bedeutenden Schritt im Bemühen um nachhaltige Verpackung und Umweltschutz.
Der Hintergrund dieser Regelung liegt in der Notwendigkeit, die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungen zu erhöhen, um die Umweltbelastung durch Verpackungsmüll zu reduzieren. Besonders betroffen von dieser neuen Regelung sind Getränke aus dem Kühlregal, insbesondere Milch, Milchmischgetränke und trinkbare Milcherzeugnisse in Einweg-Plastikbehältnissen, wie auch Netto sie im Angebot hat.
Netto-Kunden erwarten neue Pfandregeln
Die Entscheidung, die Pfandregelung auf weitere Produkte auszudehnen, ist eine Reaktion auf die steigenden Umweltauswirkungen von Verpackungsmaterialien. Das Hauptziel besteht darin, die Menge an Verpackungsmüll zu reduzieren und den Kunden von Netto und Co. gleichzeitig Anreize für eine verbesserte Sammlung und Verwertung zu schaffen. Dieser Schritt folgt auf die Einführung ähnlicher Pfandregelungen Anfang 2022 für Getränkedosen und Einweg-Flaschen.
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Die erweiterte Pfandregelung erstreckt sich insbesondere auf Getränke wie Kefir, Kakaodrinks, Ayran und Trinkjoghurt in Einweg-Plastikflaschen. Produkte mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter sind mit einem Pfand von 25 Cent belegt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, eine umfassende Abdeckung von Produkten sicherzustellen, die in der Vergangenheit oft von herkömmlichen Recyclingmaßnahmen ausgeschlossen waren.
Netto: Neue Pfandregeln ab 1. Januar
Das Verpackungsgesetz sieht eine stichtagsbezogene Umsetzung zum 1. Januar 2024 vor, ohne einen Übergangszeitraum. Diese klare Linie signalisiert einen entschiedenen Schritt hin zu einer schnellen Integration der neuen Regelungen.
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