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Lufthansa: Nach Germanwings-Absturz von 2015 – Hinterbliebene scheitern erneut vor Gericht

Lufthansa: Nach Germanwings-Absturz von 2015 – Hinterbliebene scheitern erneut vor Gericht

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Fünf Tipps für den Stau

Lufthansa: Nach Germanwings-Absturz von 2015 – Hinterbliebene scheitern erneut vor Gericht

Fünf Tipps für den Stau

Die Bilder des Germanwings-Absturzes am 24. März 2015 werden Millionen Menschen nicht mehr aus dem Kopf gehen. Bei dem Drama vor über sieben Jahren kamen alle 150 Insassen der Maschine ums Leben, darunter 16 Schüler und zwei Lehrerinnen aus Haltern (NRW).

Hinterbliebene der Opfer hatten mehrfach Schmerzensgeld von der Lufthansa gefordert – doch diese Ansprüche hat jetzt das nächste Gericht abgewiesen.

Lufthansa: Hinterblieben fordern Schmerzensgeld

Die Germanwings-Maschine war an dem besagten 24. März 2015 von Barcelona nach Düsseldorf unterwegs, als der Co-Pilot über den französischen Alpen bewusst einen Absturz verursachte. Er verriegelte das Cockpit, leitete den Sinkflug ein und ließ das Flugzeug an den Felsen zerschellen.

Später wurde bekannt, dass der Mann an einer psychischen Erkrankung gelitten hatte. Das Luftfahrtbundesamt hatte ihm die Fluglizenz erteilt, nachdem er von flugmedizinischen Sachverständigen als flugtauglich eingestuft worden war. Die Experten arbeiteten für ein Zentrum, das von der Lufthansa betrieben wird – weswegen die Hinterbliebenen von der Lufthansa seit Jahren Schmerzensgeld fordern.

Lufthansa: Gericht weist Klage zurück

Die Lufthansa hatte einigen Angehörigen der Opfer bereits 10.000 Euro pro Person und je Todesopfer zusätzlich 25.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt. Doch eine weitere Zahlungsklage wurde nun vom Landgericht Frankfurt zurückgewiesen – genauso wie zuvor 2020 vom Landgericht Essen und 2021 vom Oberlandesgericht Hamm.

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Die Klagen seien an die falsche Adresse gerichtet, erklärten die Richter am Donnerstag (30. Juni). „Die flugmedizinischen Sachverständigen handelten bei ihren Tauglichkeitsuntersuchungen in Ausübung eines öffentlichen Amtes“, begründete das Gericht. Die Lufthansa habe keinen Zugang zu den flugmedizinischen Untersuchungen. „Deswegen kann nur der Staat oder die Körperschaft haften, in dessen Dienst die Ärzte standen.“

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Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt ist noch nicht rechtskräftig. Sie kann mit der Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main angefochten werden. (at, mit epd)