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Lidl: Rentner muss nach Einkauf Strafe zahlen – „Ist das euer Ernst?“

Bei Lidl ist es zu einer unschönen Szene auf dem Kundenparkplatz gekommen. Dort sollte ein Rentner nach seinem Einkauf eine Strafe zahlen.

Rentner muss nach Einkauf bei Lidl eine Strafe zahlen.
u00a9 IMAGO/Michael Gstettenbauer

NoName-Produkte von Lidl und Aldi: Wer steckt wirklich dahinter?

Wer auch regelmäßig nach preiswerterer No-Name-Ware aus Discounter und Supermarkt schaut, weiß vielleicht schon, dass hinter den meisten Billigprodukten große Markenhersteller stecken. Wie man sie erkennen kann und konkrete Beispiele haben wir im Video zusammengestellt.

Nach diesem Erlebnis bei Lidl konnte der betroffene Kunde nur noch mit dem Kopf schütteln.

Der Rentner wollte nur einkaufen gehen, bezahlte seine Ware bei Lidl ordnungsgemäß und kehrte zu seinem Auto zurück. Dort erlebte er eine böse Überraschung.

Lidl: Deswegen sollte der Rentner zahlen

Wie die „Kreiszeitung“ berichtet, handelt es sich bei dem Rentner um einen Mann aus Bremen. Der ältere Herr hatten kurz für 34 Euro bei Lidl einkauft. Parkdauer für den Mini-Besuch beim Discounter: 39 Minuten. Doch offenbar verstieß er damit gegen die Regeln. Denn der Bremer wurde zur Kasse gebeten, weil sein Einkauf „nicht in Relation zur Parkdauer“ stehen würde.

+++ Aldi, Lidl und Co.: Kunden geschockt – so dürfen sie an der Kasse nicht bezahlen +++

Parken auf Discounter-Parkplätzen kann durchaus teuer werden. Die Erfahrungen mussten schon andere machen. Denn auch bei Lidl dürfen nicht alle Kunden ihr Auto kostenlos abstellen. In Form von Parkplatz-Überwachungsfirmen werden Verstöße geahndet, die gegen die Parkplatzverordnung des Discounters gehen. Jetzt hat es aber eine von Lidl beauftragte Überwachungsfirma in Bremen auf die Spitze getrieben.

Lidl: Für die Verbraucherzentrale ein „Unding“

Die Firma war der Meinung, dass ein knapp 34 Euro teurer Einkauf bei Lidl nicht als Rechtfertigung ausreiche, um ein Auto für 39 Minuten auf dem Parkplatz des Discounters abzustellen. Deswegen schickte der Bremer Dienstleister dem Rentner ein saftiges Knöllchen. Auf Nachfrage der „Kreiszeitung“ ordnet die Verbraucherzentrale Bremen das Knöllchen ein und ist der Meinung, dass es „juristisch ein Unding“ sei.


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Es gibt viele Supermärkte und Discounter, die kostenfreies Parken für ihre Kunden anbieten. Da es aber in der Vergangenheit immer wieder zu Fremd- und Falschparkern gekommen ist, wurden Parkzeitbegrenzung (30 Minuten mit Parkscheibe) eingeführt. Und diese werden durch externe Dienstleister kontrolliert.

Auch bei „X“ (ehemals Twitter) machte das dreiste Knöllchen für den Rentner die Runde. „Ist das Euer Ernst?“, fragt ein User. Der Tenor in den sozialen Netzwerken: Strafen bei Verstößen seien in gewissem Maße ja durchaus gerechtfertigt – aber bei wenigen Minuten und einem Kassenbon sollten die Dienstleister doch bitte Fingerspitzengefühl beweisen.