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Lidl-Filialleiter warnt Kunden – „Macht euch nicht strafbar“

Jeder hat schon einmal darüber nachgedacht – doch ist DAS im Laden tatsächlich erlaubt? Ein Lidl-Filialleiter sorgt für Gewissheit.

© IMAGO/mix1

NoName-Produkte von Lidl und Aldi: Wer steckt wirklich dahinter?

Wer auch regelmäßig nach preiswerterer No-Name-Ware aus Discounter und Supermarkt schaut, weiß vielleicht schon, dass hinter den meisten Billigprodukten große Markenhersteller stecken. Wie man sie erkennen kann und konkrete Beispiele haben wir im Video zusammengestellt.

Ein weiterer, stinknormaler Wocheneinkauf bei Lidl – was soll da schon groß schief gehen? Solange man seine Einkäufe ordnungsgemäß an der Kasse bezahlt, ist doch alles in Ordnung, oder? Theoretisch ja. Doch hier und da können sich einige Kunden nicht beherrschen und geben einem Drang nach, der schnell zu Problemen führen könnte.

Edis Krkusic arbeitet bei Lidl und betreibt für den Discounter den TikTok-Kanal „Der Filialleiter“. Hier beantwortet er locker-lustig die brennendsten Fragen von Lidl-Kunden.

Dabei stieß er kürzlich jedoch auf ein Thema, bei dem sich einige Kunden sogar strafbar machen könnten!

Lidl: Damit machen sich Kunden strafbar

Nach einem stressigen Arbeitstag noch die Feierabendrunde durch den Lidl drehen, man freut sich schon auf das Sofa zuhause und ein leckeres Abendessen – und plötzlich sehen die Lebensmittel im Einkaufswagen unwiderstehlich verlockend aus. Ach, die Kekse oder die Chips kann ich doch kurz öffnen und einen snacken, oder? Oder die Trauben – was ist schon dabei, wenn ich eine abreiße und mir genehmige?

Man könnte meinen, dass es darauf eine eindeutige Antwort gibt. Was nicht bezahlt wurde, gehört einem noch nicht – also klares Nein, Verbot, strafbar und so weiter. Oder etwa nicht?

Filialleiter Krkusic betont nämlich, dass es hier einige Faktoren gibt, die man bedenken muss. „Ich bin ganz ehrlich: Bei Obst und Gemüse ist das schon ein bisschen schwieriger“, erklärt er. „Bei Artikeln, die gewogen werden müssen, ist das schon eine Form von Diebstahl. Weil wenn du eine Banane aufisst, kann ich sie an der Kasse nicht wiegen.“ Dann wiegt man eine andere Banane als Referenzwert? Naja, besonders genau ist das eben nicht.


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Aber wie sieht es bei verpackten Waren oder Backwaren aus? Darf man selbst oder das quengelnde Kind schon von der Brezel oder den Chips naschen oder muss man bis zum Kassiervorgang warten? Auch eine offene Packung hat schließlich noch einen Strichcode, über den der korrekte Preis abgerechnet werden kann.

Darf ich im Laden naschen?

Eindeutiger Tipp von Krkusic: „Da würde immer den Kassierer beziehungsweise irgendeinen Verkäufer im Laden ansprechen und sagen: ‚Ey, ist das für euch in Ordnung, wenn ich das aufmache und meinem Kind gebe oder selber esse?'“

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Damit gehe nämlich jede Lidl-Filiale anders um. „Die einen mögen es gar nicht, die anderen mögen es“, so Krkusic. „Da würde ich immer nachfragen.“ Das kostet schließlich nichts. Etwas schlimmeres als ein „Nein“ kann man sich schließlich nicht einfangen.

„So geht ihr auf Nummer sicher und macht euch nicht mit irgendwas strafbar“, so das Fazit des Filialleiters. Alles klar, dann wissen die Kunden nun Bescheid: Einfach nachfragen – oder nicht mit leerem Magen einkaufen gehen.