Bekommt Lidl damit noch gerade einmal so den Kopf aus der Schlinge? Seit einiger Zeit hat der beliebte Discounter seine Lidl-Plus-App am Start. Für Kunden bedeutet das: mehr Angebote – mehr Rabatte. Doch ganz so einfach ist das dann doch nicht immer.
Denn der Bundesverband der Verbraucherzentrale (VZBV) monierte zuletzt, dass Lidl diese Rabatte nur im Tausch gegen Kundendaten herausgeben würde, ohne das vorher deutlich zu kennzeichnen. Auch sei für Kunden ohne App schwer ersichtlich, welchen Preis sie für Produkte zahlen müssen. Verbraucherschützer erzielen nun einen ersten Erfolg gegen Lidl.
Lidl muss nachgeben
Die Discounterkette muss in seiner Werbung nämlich ab sofort den Preis für alle seine Kunden angeben – und nicht nur den für Nutzer der firmeneigenen App. „Lidl verpflichtet sich künftig in allen gedruckten Werbeprospekten bei allen Produkten den Gesamtpreis und den Grundpreis deutlich anzugeben, der für alle Verbraucherinnen und Verbraucher gilt“, teilten die Verbraucherschützer der „Deutschen Presse-Agentur“ mit.
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Grund für den Streit: Der Discounter bewarb kürzlich „Premium Lammlachse in Gewürzmarinade“ für 5,50 Euro. Dieser Preis galt aber nur für Lidl-Plus-Kunden. Und die Kunden ohne Lidl-Plus-Vorteil? Ein kleiner, durchgestrichener Preis von 7 Euro darüber sollte signalisieren, dass das der Preis ohne App-Rabatt ist. Für die Verbraucherschützer war das jedoch zu uneindeutig. Auch wurde der gesetzlich vorgeschriebene Grundpreis nur zum App-Preis angegeben.
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„Verbraucher müssen auf einen Blick erkennen können, was ein Produkt kostet – egal, ob mit oder ohne App“, erklärte die Leiterin der Stabsstelle Recht, Gabriele Bernhardt. Der durchgestrichene Preis habe nur für Verwirrung und nicht für Transparenz gesorgt. Mit solcher Werbung missachte der Discounter zudem Vorgaben der Preisangabenverordnung. Da das Rätselraten bei den Preisen nun ein Ende hat, dürfte für viele Kunden damit das Einkaufen bei Lidl wieder deutlich entspannter werden. (mit dpa)