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Kreuzfahrt: Beliebte Aida-Reisen ändern plötzlich Route – Passagiere können sich zur Wehr setzen

Als Kreuzfahrt-Fans von Aida plötzlich Routenänderungen mitbekommen haben, waren sie verärgert. Jetzt können sie dagegen vorgehen.

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Kreuzfahrten: Diese Ziele sind besonders beliebt

Für viele Urlauber sind Kreuzfahrten die perfekte Art zu Reisen. Laut einer "Statista"-Umfrage ist unter deutschen Urlaubern die Karibik ein sehr beliebtes Reiseziel.

Da staunten einige Kreuzfahrt-Urlauber nicht schlecht, als sie plötzlich von Aida die Meldung bekamen, dass auf den am 20. Oktober 2023 mit „Aida Perla“ startenden Kreuzfahrten von Hamburg nach Gran Canaria, von Hamburg in die Dominikanische Republik und von Hamburg nach Barbados die beliebten Häfen von Lissabon und Cherbourg nicht angelaufen werden.

Auf den Kreuzfahrten wird alternativ nun Lanzarote als neuer Hafen angefahren. Für die Passagiere gibt es als Entschädigung ein Bordguthaben. Viel zu wenig für einige Rechtsanwälte. Die Urlauber, die eine Reise gebucht haben, können sich jetzt zur Wehr setzen.

Kreuzfahrt: Beliebte Aida-Reisen ändern plötzlich Route

Neben der langen Reise auf der Kreuzfahrt freuen sich die Touristen vor allem auf die Rundgänge an Land. Mit der „Aida Perla“ waren Anlandungen in Cherbourg und Lissabon geplant. Vor allem die portugiesische Hauptstadt ist sehr beliebt. Allerdings erreichte die Teilnehmer dann am 28. Juni die schlechte Nachricht von der Reederei. Die Häfen werden nicht wie geplant angelaufen.


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Dementsprechend bedient sind viele Touristen. „Bei Lissabon handelt es sich zweifelsohne um ein Highlight der Reise. Zudem entfallen auf der Strecke bis Gran Canaria mit Portugal und Frankreich zwei Reiseländer komplett. Die Verärgerung der Reisegäste ist daher gut nachvollziehbar“, so Rechtsanwalt Dr. Hoffmann.

Als wäre das nicht schon genug, gibt es auch Routenänderungen. So kommt das Schiff einen Tag früher in den spanischen Häfen La Coruna und Vigo an, was die Ausflugspläne zahlreicher Gäste durchkreuzt und teils unmöglich macht.

Passagiere können sich zur Wehr setzen

Als Entschädigung erhalten die gebuchten Passagiere ein Bordguthaben. Doch wenn eine Kreuzfahrt nicht entsprechend der Buchung durchgeführt werden kann, bestehen Minderungsansprüche. Die einseitige Änderung der Reiseleistung ist generell auch auf Basis von AGBs nur dann möglich, falls die Änderung unerheblich ist. 

„Eine solche Unerheblichkeit ist nach unserer Auffassung hier nicht anzunehmen, da die entfallenden Anlandungen als Highlights der Reise angesehen werden müssen. Außerdem verzeichnet die Reederei vermutlich Einsparungen, die auch den betroffenen Kunden zugutekommen müssen“, erklärt Rechtsanwalt Mirko Göpfert von „Kreuzfahrt-Anwalt.de“. So sollen die Betroffenen die Routenänderung vor Reiseantritt unbedingt widersprechen und sich die Geltendmachung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen vorbehalten oder aber bereits vor der Reise fachkundigen Rat einholen.


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Nach Auffassung der Rechtsanwälte von „Kreuzfahrt-Anwalt.de“ sollten die Betroffenen umgehend prüfen lassen, in welcher Höhe Ansprüche im Raum stehen. Es wird empfohlen, nicht auf die Ansprüche zu verzichten oder das Bordguthaben als Entschädigung zu akzeptieren. „Minderungsansprüche werden in aller Regel prozentual anteilig zum Tagespreis der Kreuzfahrt berechnet und können sich schnell auf mehrere Hundert beziehungsweise sogar Tausend Euro summieren“, heißt es weiter.