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Kreuzfahrt wird zum Dilemma – jetzt haut ein Anwalt auf den Tisch

Mega-Frust bei einigen Kreuzfahrt-Passagieren: Plötzlich änderte der Dampfer seine Route. Was du jetzt wissen musst.

u00a9 IMAGO/imagebroker

Kreuzfahrten: Urlaub auf hoher See

Von Jahr zu Jahr stechen mehr Touristen in See. Kreuzfahrten werden weltweit immer beliebter. Auch immer mehr Deutsche machen Urlaub auf hoher See.

Eine Kreuzfahrt soll eigentlich Entspannung pur sein – doch das ist leider nicht immer der Fall. Einige Aida-Passagiere wurden während ihrer Reise bitter enttäuscht.

Und plötzlich lief alles anders als gedacht: Einige Aida-Gäste ärgerten sich darüber, dass ihr Kreuzfahrt-Schiff plötzlich die Route wechselte. Jetzt gab ein Anwalt hilfreiche Tipps.

Kreuzfahrt-Schiff muss Route wegen Wetter ändern

Wie unser Partnerportal „MOIN.DE“ berichtet, konnten Tausende Passagiere ihre Reise ab dem 31. August nach Norwegens Fjorde nicht richtig genießen. Die Route musste wetterbedingt geändert werden – und das ohne Vorankündigung!

Während der Reise, und damit ohne jede Handlungsoption, erhielten die Gäste der „Aida Perla“ die Information, dass die geplante Tour „Norwegens Fjorde“ vom 31. August bis zum 10. September mit drastischen Änderungen einhergeht. Wetterbedingt konnte das Schiff nach Angaben der Reederei den Geirangerfjord nicht ansteuern – mit gravierenden Folgen.

Das sagt ein Anwalt

Die gesamte Reise musste umgeplant werden – und es kam sogar noch bitterer: Viele Norwegen-Highlights wurden nicht angesteuert. Die Passagiere bekamen keine Sicht auf Molde, Trondheim und Eidfjord. Auch Passagiere auf der „Aida Aura“ machten ähnliches durch. Der Grund war auch hier das schlechte Wetter.

„Derartige Routenanpassungen während der Reise rechtfertigen stets einen Anspruch auf Minderung, denn eine einseitige Änderung der Reiseleistung ist grundsätzlich nur bis zum Beginn der Reise möglich. Anschließend ist ein solches Vorgehen stets ausgeschlossen und damit minderungsfähig“, erklären die erfahrenen Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de, gegenüber MOIN.DE. Minderungsansprüche des Reisegastes sind nämlich vom Verschulden des Veranstalters gänzlich unabhängig, so der Jurist.


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Was kann ich jetzt tun?

Es ist also ganz egal, welche Ursache die Änderung der Kreuzfahrt hat, auch eine „höhere Gewalt“ ändert hieran nichts. Was du jetzt unbedingt machen solltest, wenn du Passagier auf den betroffenen Kreuzfahrten der „Aida Perla“ sowie der „Aida Aura“ warst, erfährst du bei unserem Partnerportal „MOIN.DE“ Zu dem Artikel geht es hier.