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Kindergeld: Dieser Schritt reicht aus, wenn Volljährige den monatlichen Zuschuss wollen

Kindergeld gibt es in bestimmten Fällen auch für Volljährige. Die Situation muss immer nachgewiesen werden. Laut einem Urteil reicht dieser Nachweise aus.

Ab 2023 gibt es pro Kind 250 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten auch Volljährige den Zuschuss.
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Kindergeld beantragen: So einfach geht’s

Jede Familie hat Anspruch auf Kindergeld. Allerdings bekommt man das Geld nicht einfach so. Es muss ein Antrag bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden. Wie das geht und welche Nachweise ihr erbringen müsst, erklären wir.

Im neuen Jahr können sich Familien über mehr Geld freuen! Das Kindergeld wird 2023 auf einheitlich 250 Euro pro Kind erhöht. Die monatliche Finanzspritze soll den Unterhalt, die Betreuung und Ausbildung eines Kindes gewährleisten.

Auch können Eltern den staatlichen Zuschuss für volljährige Kinder beantragen. Hierbei muss man allerdings einige Dinge beachten. Das Finanzgericht Hamburg hat in einem Urteil bestätigt, was als Nachweis für Kindergeld ab 18 Jahren ausreicht.

Kindergeld: So gibt es den monatlichen Zuschuss

Kindergeld gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilt, muss das Kind „unter 18 sein“, „im Haushalt leben“ oder „regelmäßig“ von den Eltern versorgt werden. Ein Wohnort in Deutschland ist zudem unbedingt erforderlich, um überhaupt Anspruch auf die staatliche Finanzspritze zu haben.

Es gibt aber auch eine Ausnahme für volljährige Kinder. Auch Kinder über 18 Jahre haben ein Recht auf Kindergeld, allerdings bis maximal 25 Jahre und auch nur unter bestimmten Bedingungen. Familien erhalten zum Beispiel Kindergeld, wenn das volljährige Kind zum „ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert“. Aber auch während einer zweiten Ausbildung kann Kindergeld bezogen werden, vorausgesetzt das Kind übt einen Minijob aus oder arbeitet bis zu 20 Wochenstunden.

Auch in der Zeit zwischen Schule und einem möglichen Ausbildungs- oder Studienbeginn haben Familien ein Recht auf Kindergeld. Diese Übergangszeit darf aber nur vier Monate umfassen. Auch bei einem Praktikum oder einem Freiwilligendienst gibt es den staatlichen Zuschuss.

Kindergeld: Dieser Nachweis reicht aus

Wenn das Kind keine Arbeit oder Ausbildung hat, muss der Familienkasse nachgewiesen werden, dass sich das Kind um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht hat. „Wenn Ihr Kind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist, gilt der Nachweis als erbracht“, heißt es von Seiten der Bundesagentur für Arbeit.

Doch was reicht noch als Nachweis aus? Normalerweise sehen Familienkassen das Absenden einer Bewerbung als Bemühung an. Wie das Finanzgericht Hamburg aber urteilte, soll das Zusammenstellen der Bewerbungsunterlagen bereits ausreichen. „Das ernstliche Bemühen zeigt sich gerade im Anfertigen der Bewerbungsunterlagen mit Anschreiben, Lebenslauf etc., welches erfahrungsgemäß einiges an Zeit beansprucht und Sorgfalt erfordert“, heißt es in dem Hamburger Urteil (5 K 110/20). Das Abschicken einer Bewerbung schließe den gesamten Bewerbungsvorgang dann endgültig ab. Wie das Gericht weiter begründete, sei der Arbeitsaufwand der Absendung im Vergleich zu anderen Vorbereitungsarbeiten eher gering.


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Grundsätzlich gilt: Eltern, die für volljährige Kinder Kindergeld beantragen, müssen die „aktuelle Lebenssituation ihres Kindes belegen“. Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit, erfährst du, welche Unterlagen benötigt werden.