Verunsicherung bei zahlreichen Kunden von Kaufland, Rewe, Edeka und Co.! Die Europäische Union (EU) hat Anfang des Jahres 2023 den Getreideschimmelkäfer als Lebensmittel(-zutat) zugelassen. Das klingt erst einmal nicht sehr appetitlich. Kein Wunder, dass viele Kunden beim Einkaufen ganz besonders genau hinschauen. Mit dem Gedanken, Insekten zu essen, können sich viele nicht anfreunden.
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Das Wichtigste vorweg: Kein Kunde von Kaufland, Rewe, Edeka und Co. muss befürchten, dass er dazu gezwungen wird, Insekten zu futtern. Denn die EU hat klare Verordnungen erlassen, wie Lebensmittel deklariert werden müssen, die Insekten enthalten. Ziel ist es, dass jeder Kunde durch einen Blick auf die Zutatenliste selbst entscheiden kann, ob er bei Kaufland, Rewe, Edeka und Co. ein bestimmt Produkt kauft – oder eben auch nicht.
Kaufland, Rewe, Edeka und Co: Insekten in Lebensmitteln
Neu ist das ganze Thema übrigens nicht. Folgende Insekten oder deren Bestandteile sind in den vergangenen Jahren als Lebensmittel-Zutat für zulässig erklärt worden:
- seit Juni 2021: Mehlkäfer (Tenebrio molitor), getrocknet, im Larvenstadium
- seit November 2021: Wanderheuschrecke (Locusta migratoria), gefroren/getrocknet/pulverförmig
- seit Februar 2022: Hausgrille (Acheta domesticus), gefroren/getrocknet/pulverförmig
- seit Januar 2023: Hausgrille (Acheta domesticus), teilweise entfettetes Pulver
- seit Januar 2023: Getreideschimmelkäfer oder Buffalo-Wurm (Alphitobius diaperinus), gefroren/pastenartig/getrocknet/pulverisiert
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Wenn Insekten in einem Lebensmittel verarbeitet worden sind, muss das aus der Zutatenliste klar hervorgehen, damit der Verbraucher selbst entscheiden kann, ob er ein Produkt in den Einkaufswagen legt oder vielleicht lieber zu einer Alternative greift. Dabei geht es nicht nur um den persönlichen Geschmack oder Ekel vor Insekten, sondern auch um mögliche Allergien. Diese Informationen müssen auf dem Etikett genannt sein:
- Deutscher und lateinischer Name des Insekts
- Angaben, in welcher Form Insekten beigemischt oder serviert werden (z.B. pulverförmig oder getrocknet)
- Warnung vor möglichen allergischen Reaktionen
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Aber wer kontrolliert, dass diese Vorgaben auch eingehalten werden? Nach Angaben der Europäischen Kommission ist für die Prüfung die jeweils zuständige Behörde in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten verantwortlich.