Wer nur eben ein paar Teile braucht und in der Nähe eines Supermarktes oder Discounters wohnt, kann zu Fuß zum nächsten Laden stiefeln. Doch viele Kunden verbinden oft das Notwendige mit dem Nützlichen – und fahren so etwa direkt von der Arbeit mit dem Auto zum nächsten Kaufland, Rewe oder einem anderen Markt ihrer Wahl.
Ab Mai sehen sich die Kunden des Supermarkt-Riesen Kaufland allerdings mit einer Neuerung auf den Parkplätzen konfrontiert. Denn hier tritt eine Regel-Änderung in Kraft, die weitreichende Folgen hat.
Kaufland: Kunden müssen sich umstellen
Die neue Regel betrifft die Ladesäulen für Elektroautos. Bislang konnten Kaufland-Kunden ihr E-Auto per „eCharge App“ laden. Künftig soll das aber nicht mehr notwendig sein. Wie das Unternehmen selbst mitteilt, wird die App „ab dem 7. Mai nicht länger benötigt“. Doch wie können Kunden ansonsten künftig während ihres Einkaufs ihren Wagen wieder aufladen?
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Tatsächlich soll es ab sofort möglich sein, dafür seine Kaufland Card zu nutzen. Seit 2021 im Einsatz, konnten Kunden mit der Karte bislang lediglich Treuepunkte in ihrer Supermarkt-Filiale sammeln und diese wiederum für Prämien oder bei ihrem Einkauf einlösen. Mittlerweile kann die Kaufland Card sogar beim Online-Shopping auf der Seite des Marktes eingesetzt werden. Doch wie soll das Laden an den Ladesäulen künftig mit der hauseigenen Karte ablaufen?
Darauf müssen Kunden achten
In der Kaufland Card ist laut „echo24“ bereits die Zahlungsfunktion „Kaufland Pay“ integriert. Wer sein E-Auto laden will, kann über die Kaufland-App unter dem Reiter „E-Mobilität“ die gewünschte Ladesäule auswählen und so den Ladevorgang beginnen. Per Bluecode wird dann im Nachhinein abgerechnet.
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Aber auch ohne Kaufland-App können Kunden ihr E-Fahrzeug aufladen. Dies sei auch weiterhin über die Website an der Ladesäule möglich. Außerdem kann der Ladevorgang mit Karten von Roaminganbietern gestartet werden. Abgerechnet wird dann nach dem jeweiligen Preismodell des Anbieters. Kaufland bietet mittlerweile über 340 Ladesäulen an. Für jede Kilowattstunde zahlen Kunden an AC-Ladepunkten bis zu 22 Kilowatt Ladeleistung 0,29 Euro pro Kilowattstunde. An DC-Ladepunkten (Schnellladern) mit bis zu 149 Kilowatt Ladeleistung seien es 0,48 Euro pro Kilowattstunde.