Hier sollten Kunden bei Kaufland, Edeka und Co. ganz genau hinschauen!
Mit dieser Masche ziehen Hersteller den Kunden von Kaufland, Edeka und Co. das Geld aus den Taschen. Auch die Verbraucherzentrale warnt eindringlich und spricht von Preiserhöhungen „durch die Hintertür“.
Kaufland, Edeka und Co.: Vorsicht vor Mogelpackungen
Die Rede ist von so genannten „Mogelpackungen“ – heißt: der Preis für ein Produkt bleibt gleich, in der Packung ist jedoch plötzlich weniger Inhalt. Im Endeffekt zahlt der Kunde also drauf.
Die Verbraucherzentrale Hamburg verwendet hierfür den Begriff „Shrinkflation“ – zusammengesetzt aus den Worten „shrink“ (englisch für „schrumpfen“) und „Inflation“. Dabei listet sie einige Beispiele von dreisten Mogelpackungen aus deutschen Supermärkten und Discountern auf.
Kaufland, Edeka und Co.: Auch große Marken schummeln
So reduzierte etwa Haribo das Gewicht seiner „Goldbären“- oder „Color-Rado“-Packungen von 200 auf 175 Gramm, ließ den Preis aber gleich. Schoko-Riese Milka machte im Jahr 2017 besondere Tafeln mit Keksen oder Füllungen um 19 Gramm leichter – natürlich bei gleichbleibendem Preis – notierte das jedoch nur klein auf der Packungsrückseite.
Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg spricht sogar von einzelnen Blättern einer Klopapierrolle, die schmaler oder kürzer gemacht werden, um die indirekte Preiserhöhung vor dem Kunden zu verstecken.
Kaufland, Edeka und Co.: So erkennst du Mogelpackungen
„Verpackungen sollten prinzipiell bis zur Naht gefüllt sein, es sei denn es ist technisch nicht möglich“, erklärt Valet. „Aktuell ist das aber nicht vorgeschrieben. Stattdessen können Hersteller aus fadenscheinigen Gründen teilweise erhebliche Mengen Luft verpacken.“
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Doch wie kann man Mogelpackungen schnell und einfach erkennen? „Eine neue Aufmachung oder aber bestimmte Werbeaussagen. Wenn drauf steht: Neue Rezeptur, neue Füllmenge, sind das Hinweise darauf, dass sich was geändert haben könnte“, sagt Valet gegenüber „RP Online“.
Kaufland, Edeka und Co.: Experte mit deutlichen Worten
Der Experte ist sich sicher: „Viele Verbraucher können Preiserhöhungen nachvollziehen, aber es stört sie sehr, dass es bei dieser Masche so intransparent abläuft. Sie fühlen sich regelrecht hintergangen. Wenn die Hersteller offener wären, wären Kunden auch weniger verärgert.“
Rechtlich gegen Mogelpackungen vorzugehen, sei dagegen schwer. „Leider sind diese versteckten Preiserhöhungen rechtlich kaum zu beanstanden. Kartellrechtlich darf der Hersteller eine Preisempfehlung geben, aber nur allein der Händler legt unabhängig davon die Verkaufspreise fest, da gibt es Vertragsfreiheit.“ (at)236147381