Einfach unfassbar! Wie mehrere Hunde in Frankfurt ihre Tage fristen mussten, ist kaum erträglich. Die armen Tiere wurden in eine Gartenparzelle gepfercht und die Besitzerin des Grundstücks nahm dafür sogar noch Geld.
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Am Dienstag (4. Juli) deckten das Ordnungs- und Veterinäramt die unwürdigen Zustände auf und die Hunde konnten zu ihren rechtmäßigen Besitzern zurück. Die waren zutiefst schockiert. Davon hatten sie nichts gewusst.
23 Hunde in Gartenparzelle entdeckt
In Frankfurt wurde eine illegale Tierpension geschlossen. Wie die Stadt am Donnerstag (6. Juli) öffentlich machte, herrschten dort tierunwürdige Zustände. Ein vom Richter angeordneter Durchsuchungsbeschluss brachte bereits am Dienstag die notwendige Erkenntnis.
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In einer Gartenparzelle im Stadtteil Heddernheim wurde illegal eine Hundetagesstätte betrieben, so der Vorwurf gegen die Betreiberin. Beamte des Veterinäramtes und des Ordnungsamtes trafen bei ihrem Besuch auf insgesamt 23 Vierbeiner. Einen davon musste die Behörden zwangsweise sicherstellen.
Hunde fristen in „tierschutzwidriger“ Umgebung
Bis auf einen waren alle Vierbeiner augenscheinlich in einem guten Zustand, was man von dem Garten nicht sagen konnte. Das Grundstück sei „nicht art- und verhaltensgerecht und somit tierschutzwidrig“, wie die Stadt mitteilt. Zudem war es nicht zum Betrieb einer Hundetagesstätte zugelassen oder gar geeignet.
So mussten die Besitzer der Hunde ihre Tiere gleich darauf wieder mit nach Hause nehmen – bis auf drei. Die gehörten nämlich der Betreuerin. Darunter war allerdings auch ein nicht zugelassener Dogo Argentino. Den mussten die Beamten mitnehmen.
Halter entsetzt
Als die Besitzer kamen, um ihre Tiere einzusammeln, reagierten sie schockiert. Kaum einer von ihnen hatte das Grundstück, auf dem ihre Lieblinge die meiste Zeit des Tages verbrachten, jemals gesehen. Oft hatte die Betreuerin die Vierbeiner gleich am Wohnort abgeholt und später dorthin zurückgebracht.
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Dem Ordnungsamt ist die dubiose Betreiberin schon länger bekannt. Doch erst jetzt kam es zu dem richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Als Nächstes sieht die Verdächtige einem Tierhalte- und Betreuungsverbot entgegen – und das gilt für alle Tierarten. Außerdem muss sie ein ordentliches Bußgeld zahlen, sollte ihre Schuld bewiesen werden.