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Führerschein: Achtung! Diese Lappen müssen bald umgetauscht werden

Führerschein: Achtung! Diese Lappen müssen bald umgetauscht werden

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Der gute alte Führerschein wird umgetauscht. Doch auch neue Karten-Führerscheine sind betroffen. (Symbolfoto) Foto: IMAGO / Eibner

Obacht, liebe Führerschein-Besitzer!

Die Europäische Union (EU) will fälschungssichere Führerscheine – und wird deshalb Führerscheine aller Art (egal, ob Auto oder Motorrad) umtauschen verlangen. Jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist von dieser Pflicht betroffen.

Bis Januar 2033 soll der Umtausch in der ganzen EU vollzogen sein. Hier erfährst du, wann du konkret betroffen bist.

Führerschein: Obacht! Diese Lappen müssen bald umgetauscht werden

EU-Führerscheine mit einem einheitlichen und fälschungssicheren Muster – das ist das Ziel der dritten EU-Führerscheinrichtlinie. Die erste Umtausch-Deadline ist bereits am 19. Januar 2022, also in rund einem halben Jahr!

Doch bevor unter Autofahrern der große Stress ausbricht, gilt es, genauer in die Regelungen zu schauen. Denn es ist genau festgelegt, wer bis zu welchem Datum seinen Lappen umtauschen muss. Einige Autofahrer haben noch mehr als elf (!) Jahre Zeit – andere wiederrum eben nur noch etwas mehr als sechs Monate!

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Das gilt für Fahrer, die ihren Führerschein bis 1998 gemacht haben:

Kurz zusammengefasst: Die oben genannte Deadline vom 19. Januar 2022 gilt für alle Autofahrer, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind und ihren Führerschein spätestens am 31. Dezember 1998 bekommen haben.

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Grundsätzlich kommt es beim Umtausch von Führerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, darauf an, wann der Inhaber geboren wurde. Hier ein Überblick:

  • vor 1953 geboren –> Umtausch bis 19. Januar 2033
  • zwischen 1953 und 1958 geboren –> Umtausch bis 19. Januar 2022
  • zwischen 1959 und 1964 geboren –> Umtausch bis 19. Januar 2023
  • zwischen 1965 und 1970 geboren –> Umtausch bis 19. Januar 2024
  • zwischen 1971 und später geboren –> Umtausch bis 19. Januar 2025

Doch bei allen Führerscheinen, die ab 1999 ausgestellt wurden, ändert sich das Kriterium für die Deadline.

Das gilt für Fahrer, die ihren Führerschein zwischen 1999 und 2013 haben:

Denn bei diesen Scheinen hängt die Umtausch-Deadline nur vom Ausstellungsdatum ab, egal wann man geboren ist. Hier alle Infos:

  • Ausstellung zwischen 1999 und 2001 –> Umtausch bis 19. Januar 2026
  • Ausstellung zwischen 2002 und 2004 –> Umtausch bis 19. Januar 2027
  • Ausstellung zwischen 2005 und 2007 –> Umtausch bis 19. Januar 2028
  • Ausstellung 2008 –> Umtausch bis 19. Januar 2029
  • Ausstellung 2009 –> Umtausch bis 19. Januar 2030
  • Ausstellung 2010 –> Umtausch bis 19. Januar 2031
  • Ausstellung 2011 –> Umtausch bis 19. Januar 2032
  • Ausstellung zwischen 2012 und 18. Januar 2013 –> Umtausch bis 19. Januar 2033

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Neuer Führerschein muss alle 15 Jahre erneuert werden

Die umgetauschten, einheitlichen EU-Führerscheine gelten für 15 Jahre, dann müssen sie erneuert werden.

Diese Regelung gilt bereits für alle Pkw-Führerscheine (Klasse B) und Motorrad-Führerscheine (Klasse A), die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.

Der Umtausch erfolgt in der Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes des Inhabers. Dafür werden ein gültiger Personal- oder Reisepass, ein biometrisches Passbild, eine Gebühr von rund 25 Euro sowie natürlich der aktuelle Führerschein benötigt.

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Wenn du nicht mehr im selben Ort wohnst, in dem du deinen Führerschein erhalten hast, musst du per Post, telefonisch oder online eine so genannte Karteikartenabschrift von der Behörde anfordern, die dir das Dokument damals ausgestellt hat.

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Wer die Umtausch-Pflicht verpasst, dem droht ein Verwarngeld von zehn Euro. Weitere detaillierte Infos gibt es auf der Website der Bundesregierung.

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