Hinter einigen Euro-Münzen verstecken sich wahre Goldschätze! Es mag zwar nur eine 1 oder 2 darauf stehen, aber unter gewissen Umständen sind die Geldstücke deutlich mehr wert.
Deshalb sind Experten und Münz-Sammler immer wieder bereit, horrende Summen für vermeintlich seltene Euro-Münzen zu bezahlen. Doch natürlich gibt es auf diesem Feld auch Betrüger, die beim vermeintlichen Wert einiger Stücke massiv übertreiben, um nichtsahnenden Sammlern das Geld aus der Tasche zu ziehen.
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Bei Ebay bietet ein Verkäufer beispielsweise eine 1-Euro-Münze für unfassbare 50.000 Euro an. Was steckt dahinter?
Euro-Münze für 50.000 Euro angeboten
Bei dem guten Stück handelt es sich um eine 1-Euro-Münze aus Portugal, die offenbar im Jahr 2002 in Umlauf gebracht wurde – also kurz nach der Einführung des Euro. Doch wie der Verkäufer behauptet, habe es hier einen „absoluten Fehler beim Stempeln“ gegeben.
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Auf beiden Seiten sind die Motive nicht korrekt zentriert bzw. mittig angebracht worden, sondern leicht verzogen. Das hat auf der Rückseite einen deutlich erkennbaren Fehler zur Folge.
Die Sterne, die im goldenen Rang um das silberne Münzinnere (Pille) angereiht sind, liegen nicht korrekt in ihrem Rahmen. Manche ragen mit einem Zacken etwas zu weit in die Pille hinein. Auch die Jahreszahl „2002“ am unteren Rand der portugiesischen Euro-Münze sei etwas zu verschwommen geraten.
Ist diese Münze 50.000 Euro wert?
Doch rechtfertigen diese Fehlprägungen tatsächlich einen Preis von 50.000 Euro? Sammler sollten bei solchen Summen definitiv vorsichtig sein, bevor sie sich auf einen derartigen Deal einlassen. Unsere Redaktion hat bereits in der Vergangenheit mit einem Münz-Experten über derartige Angebote gesprochen – und eine deutliche Antwort erhalten (>> hier mehr zum Thema).
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Stefan Lutter ist Geschäftsführer im Berufsverband des Deutschen Münzfachhandels, also ein absoluter Fachmann auf seinem Gebiet. Er stellt klar: „Euro-Umlaufmünzen, die einen fünf- oder sechsstelligen Sammlerwert besitzen, gibt es nicht. Derartige Angebote sind sittenwidrig und haben im Streitfall auch gerichtlich keine Aussicht auf Bestand.“