Inflation und Ukraine-Krieg belasten die Geldbeutel deutscher Haushalte. Beim Einkaufen bei Edeka, Netto und Co. versuchen die meisten Kunden daher sparsam zu sein.
Angebote zu nutzen, auf billigere Marken umsteigen, auf Fleisch verzichten – all das sind Strategien, mit denen die Menschen sparen wollen. Doch Obacht, bei Edeka, Netto und Co. lauert eine Preisfalle, von der viele nichts wissen!
Edeka, Netto und Co: Wenn du hier nicht genau hinschaust, zahlst du eventuell unbemerkt drauf
Sparen, sparen, sparen, das ist aktuell bei vielen die Divise. Doch das ist oft leichter gesagt als getan, vor allem, wenn undurchsichtige Regeln und Preisschilder einem beim Einkaufen den Überblick erschweren.
Wie „Chip.de“ berichtet, trifft das beispielsweise auf eine EU-Regel zu, die eine Unterfüllung von Verpackungen toleriert. Dabei handelt es sich um die EU-Fertigverpackungsverordnung von 1976. Versieht ein Händler eine Verpackung mit dem sogenannten EWG-Zeichen, versichert er beispielsweise, dass er die Füllmenge grundsätzlich einhält – im Rahmen gewisser erlaubter Abweichungen. Stimmt die Menge des Verpackungsinhaltes im Durchschnitt, ist das völlig ausreichend. Das bedeutet im Klartext: Manchmal ist bei Edeka, Netto und co Co. nicht so viel drin wie draufsteht!
Produkte, auf die das zutreffen könnte, erkennst du an einem kleinen „e“ auf der Verpackung. Die Angabe ist direkt neben der Mengenangabe in Liter oder Gramm zu finden. „E“ steht für das französische „quantité estimée“, was so viel bedeutet wie „veranschlagte“ oder „geschätzte Menge“.
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Edeka, Netto und Co: Augen auf, wenn ein kleines „e“ auf der Packung zu finden ist
Wo das Zeichen draufsteht, kann es also zu Abweichungen kommen – sowohl nach oben als auch nach unten. Es ist nicht nur auf Lebensmitteln wie Müsli oder Nudeln zu finden, sondern auch auf den Verpackungen von Waschpulver, Seife und mehr.
Das EWG-Zeichen ist auf manchen Verpackungen mit einem Inhalt von mindestens 5 und höchstens 10 Kilogramm oder 5 Milliliter bis einem Liter zu finden – alles, was drüber oder drunter liegt, darf nicht mit dem EWG-Zeichen gekennzeichnet werden.
Warum es sich lohnen könnte, eine Lebensmittelwaage mit zu Edeka, Netto und Co zu nehmen
Beträgt der Inhalt zwischen 5 und 50 Gramm/Milliliter, darf die tatsächliche Menge laut „Chip.de“ um bis zu 9 Prozent abweichen, bei einem bis 10 Kilo/Liter sind es bis zu 1,5 Prozent. Kauft man also Flüssigwaschmittel, in dem statt der angegebenen 1500 Milliliter nur 1477,5 Milliliter enthalten sind, ist das zulässig. Die fehlenden 22,5 Milliliter entsprechen bereits der für eine Wäsche benötigten Menge.
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„Chip.de“ macht nach einem Test darauf aufmerksam, dass es bei Fusilli-Nudeln besonders häufig zu Abweichung zu kommen scheint. Die gekaufte 500-Gramm-Packung enthielt laut der Redaktion nur 497 Gramm. Streng genommen zahle der Kunde also nicht das, was auf dem Preisschild als Grammpreis angegeben ist.