Ob Telefonanrufe oder Fake-Emails – Betrüger haben zahlreiche Maschen drauf, um Nutzer auf Plattformen wie Ebay Kleinanzeigen und Co. um viel Geld ärmer zu machen. Nun haben die Kriminellen einen neuen miesen Trick ausprobiert, und das leider mit Erfolg.
Schon zu Beginn des Jahres warnte Ebay Kleinanzeigen bereits vor einer fiesen Betrugsmasche. Es sollen auch schon zahlreiche Nutzer darauf hereingefallen sein. Die erbeuteten Summen sind für viele Menschen sehr schmerzhaft.
Ebay Kleinanzeigen: Achtung! Miese Masche im Umlauf
Es kann manchmal sehr schnell gehen und dann ist das ganze Geld auf dem Konto weg. Deshalb warnte Ebay Kleinanzeigen bereits vor mehreren Monaten vor dieser mehr als nur miesen Betrugsmasche. Für eine Frau kam jedoch jede Warnung zu spät.
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Auf der Plattform gibt es die „Sicher bezahlen“-Funktion, durch die die Käufer abgesichert sind. Dabei wird das Geld erst 14 Tage nach dem Erhalt der Ware übermittelt. Die Funktion ist per App, Kreditkarte oder Sofortüberweisung möglich und sehr beliebt bei den Nutzern. Bei dem jüngsten Betrug bot eine von Betrügern betroffene Frau Karten für eine Veranstaltung zum Verkauf an.
Die Käuferin bestand darauf, die Zahlung über den „Sicher bezahlen“-Button abzuwickeln und die Verkäuferin ging darauf ein. Anschließend erhielt sie eine SMS, dass die Tickets bezahlt seien und die Zahlung nur noch über dem beigefügten Link bestätigt werden müsse. Doch auf der Seite passiert genau das Gegenteil.
Verbraucherzentrale warnt
Die Diebe haben nämlich die Seite nachgebaut. Es ist eine sogenannte „Pishingseite“, die viele Betrüger nun über Ebay Kleinanzeigen nutzen. In dem Fall hat die Betroffene eine Zahlung von 3.000 Euro ausgelöst, statt das Geld für die verkauften Tickets zu erhalten.
Die Plattform warnt die Verbraucher davor, auf der gefälschten Bezahlseite sensible Daten einzugeben. Das Teilen von Daten wie Rufnummer, E-Mail-Adresse oder gar Kontodaten sei im Zusammenhang mit der „Sicher bezahlen“-Funktion überhaupt nicht notwendig: „Ein wesentlicher Vorteil von ‚Sicher bezahlen‘ liegt darin, dass die andere Partei diese Daten aufgrund des Treuhandprinzips nicht erhält“, erklärt der Experte gegenüber RTL.
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Außerdem rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen dazu, vor der Eingabe von Zahlungsdaten zu überprüfen, wo die Daten eingegeben werden und ob die Ermittlung über eine gesicherte Verbindung läuft.