Achtung, Achtung: Ein neues Gesetz betrifft nun die Nutzer von Ebay, Etsy und Co.! Sie müssen ab sofort auf der Hut sein. Denn die Plattformen sind von nun an verpflichtet, Informationen über sie weiterzugeben – und zwar ans Bundeszentralamt für Steuern.
Die Änderung betrifft nicht nur Ebay und Etsy, sondern auch Amazon, Vinted und andere Plattformen, auf denen Privatverkäufer Selbstgemachtes, Gebrauchtes und Co. an den Mann oder die Frau bringen wollen. Nutzer sollten deshalb auf jeden ihrer Schritte achten.
Ebay, Etsy und Co.
Seit 2023 ist das „Plattformen-Steuertransparenzgesetz“ in Kraft getreten. Dadurch sind die Online-Marktplätze jetzt verpflichtet, die Aktivitäten ihrer Verkäufer und deren Daten den Steuerbehörden zu melden. Sobald diese über einen gewissen Verkaufswert oder eine -menge kommen, müssen sie die Informationen weitergeben.
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„Die Plattformen müssen die Privatverkäufer und deren Verkäufe melden, wenn sie mehr als 30 Artikel pro Jahr verkaufen oder der Verkaufswert insgesamt 2.000 Euro übersteigt“, erklärt Dr. Christopher Arendt, Fachanwalt für Steuerrecht. „Selbst, wenn die Plattformen die Privatverkäufer dann melden, hat das wiederum noch keine Bedeutung für die Frage einer Steuerpflicht.“ Denn am Einkommenssteuergesetz habe sich nichts geändert. „Wenn die Veräußerungen aber steuerpflichtige Einnahmen der Privatverkäufer darstellen, dann steigt mit dem neuen Gesetz jedenfalls deren Entdeckungsrisiko.“
Konkrete Folgen für die Verkäufer
„Im ersten Schritt werden die Plattformbetreiber jetzt zusätzliche Daten von den Privatverkäufern erheben müssen, um den Anforderungen des Gesetzes überhaupt entsprechen zu können“, so der Experte. Dazu gehört zum Beispiel die Steueridentifikationsnummer. „Das wird sicherlich mit einigen Problemen einhergehen“, schätzt er. „Zudem gehe ich auch davon aus, dass die Finanzbehörden aufgrund der erhaltenen Daten auch an die Privatverkäufer herantreten werden, um hier weitere Informationen einzuholen.“
Schließlich sei es für sie wichtig herauszufinden, ob die Privatverkäufer steuerpflichtige Einnahmen generiert hätten. Wenn dem so wäre, dann müssten sie Steuern nachzahlen. „Im schlimmsten Fall kann das den Straftatbestand der Steuerhinterziehung verwirklichen“, warnt Dr. Arendt. Das würde dann ein Steuerstrafverfahren bedeuten.
Ebay, Etsy und Co.: Das sollten Nutzer jetzt tun
„Wer mehrere Geschäfte auf den einschlägigen Plattformen tätigt, sollte vorbereitet sein, wenn die Finanzbehörden auf ihn zukommen“, rät der Steuerrechtsexperte. Privatverkäufer sollten deshalb ihre Verkäufe genauestens dokumentieren – woher die Artikel stammen sowie den Kauf- und Verkaufspreis notieren.
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Aber: Nur die Gewinne sind steuerpflichtig! „Liegt der ursprüngliche Kaufpreis unter dem Veräußerungspreis aus dem Plattformengeschäft, dann fehlt es bereits an einem Gewinn.“ Also alle, die keinen Gewinn machen beziehungsweise unter einem Verkaufswert von 2.000 Euro und 30 Verkäufen bleiben, sind aus dem Schneider.