Kunden von DHL sind in jüngster Vergangenheit immer wieder stinksauer über ein ganz bestimmtes Phänomen. Das Pikante: DHL trägt bei der ganzen Sache gar keine Schuld. Aber der Reihe nach.
Paketdienste wie DHL erleben in den zurückliegenden Jahren einen wahnsinnigen Boom. Das hängt vor allem einem veränderten Verhalten der Verbraucher zusammen. Während die Menschen den größten Teil ihrer Einkäufe früher noch persönlich im Einzelhandel erledigt hatten, bestellen die Verbraucher ihre Lieblingsprodukte überwiegend im Internet.
DHL und Co. im Dauer-Stress
Das bedeutet für Paketdienste wie DHL eine Flut an Aufträgen. Diese Auftrags-Flut erreichte in den Corona-Lockdowns ihren absoluten Höhepunkt, als der Einzelhandel größtenteils dichtmachen musste.
Was für den Konzern große Gewinne bedeutet, bedeutet für die vielen Boten von DHL enormen Stress. Wie extrem anstrengend der Alltag eines Paketboten ist, erfährst du hier.
Bei den vielen Aufträgen und dem enormen Stress der Paketboten, kann auch schon mal etwas schiefgehen. Diese Erfahrung mussten Kunden zuletzt häufiger machen – auch wenn DHL und seine Boten in diesem Fall für die Enttäuschung der Kunden nicht verantwortlich sind.
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DHL-Kunden verwundert
In den sozialen Netzwerken machten DHL-Kunden zuletzt immer wieder darauf aufmerksam, dass Bestellungen von Online-Shops in mehreren Sendungen geliefert würden. Das Problem der Kunden: Die verschiedenen Sendungen kommen häufig zu verschiedenen Tagen an.
Bei Facebook, Twitter und Co. lassen die Kunden daher ihrem Unmut freien Lauf und fragen immer wieder bei DHL nach, warum die zusammengehörigen Sendungen nicht gleichzeitig geliefert werden. Doch wie bereits erwähnt: Der Paketdienst ist in diesen Fällen nicht der Schuldige. Die Verantwortung für die Stückelung in mehrere Sendungen liegt ganz klar beim Absender, also bei den Online-Shops.
Und so kann DHL nur mitteilen: „Unsere Pakete und Päckchen durchlaufen jeweils als eigenständige Sendung unsere Transportwege. Wenn Deine Sendung innerhalb von sieben Tagen nicht bei Dir ist, kann der Versender zur Klärung eine Nachforschung veranlassen.“