Vor allem seit der Corona-Pandemie bestellen immer mehr Verbraucher online und lassen sich ihre Pakete per DHL, Hermes, DPD und Co. liefern – und das kann in manchen Fällen böse Folgen haben…
Die Türklingel läutet und endlich ist das Paket von DHL, Hermes, DPD und Co. da. Doch plötzlich stellt man fest: Dort drin befindet sich nicht etwa das bestellte Smartphone, sondern eine Flasche Shampoo oder eine Steckerleiste – mehr als ärgerlich! So mancher Kunde hat schon an der Haustür einen bösen Verdacht.
+++DHL, Hermes & Co: Wenn du dein Paket SO verpackst, bekommst du ein Problem+++
DHL, Hermes, DPD & Co.: Kunden müssen sich das nicht gefallen lassen!
Das oben beschrieben Szenario kommt in der letzten Zeit häufiger vor. Deswegen gibt die Verbraucherzentrale jetzt wichtige Tipps. Denn solche Falschlieferungen musst du natürlich nicht hinnehmen.
So solltest du schon beim Empfang aufmerksam sein. Wenn du das Paket persönlich annehmen kannst, solltest du unbedingt darauf achten, dass dein Paket unbeschädigt und ordentlich verklebt ist. Bedenke aber: Auch verschlossene Pakete können falsche Ware enthalten. Deswegen solltest du auf Gewicht und Größe achten. Wenn etwas nicht stimmt, dann solltest du dies noch beim Paketboten ansprechen.
+++DHL: Du erwartest ein Paket? Dann begehe bloß nicht diesen gefährlichen Fehler+++
Falschlieferung niemals direkt zurückschicken
Wenn der Verdacht einer Falschlieferung besteht, solltest du das Öffnen des Pakets auch per Video dokumentieren. Bewahre den Paketschein als Beweis auf. Hier ist das Gewicht des Paketes vermerkt.
Wenn du merkst, dass du Opfer einer Falschlieferung geworden bist, dann schicke die Ware auf keinen Fall direkt an den Online-Shop zurück! Es kann nämlich passieren, dass die Retouren-Abteilung davon ausgeht, dass du die Ware vor dem Zurücksenden ausgetauscht hast.
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DHL, Hermes, DPD & Co.: Händler in der Pflicht
Am besten meldest du dich direkt beim Kundenservice und berichtest von deiner Falschsendung. Wenn sich der Onlinehändler querstellt, solltest du dir rechtlichen Rat holen und eine Anzeige gegen Unbekannt stellen. Die Chancen stehen gut, da laut Verbraucherzentrale der Händler in der Beweispflicht ist.