Tagtäglich werden Pakete mit der Deutschen Post ausgeliefert. Wenn ein Kunde jedoch nicht zu Hause ist, landet die Bestellung in der nächsten Postfiliale oder – im praktischsten Fall – gleich beim Nachbarn nebenan. Aber was passiert eigentlich, wenn der Nachbar ganz und gar nicht damit einverstanden ist, dass die Deutsche Post in so einem Fall bei ihm klingelt?
Über so eine Frage zerbricht sich auch eine Frau den Kopf, die von den ständigen Paketlieferungen ihres Nachbars sichtlich empört ist.
Deutsche Post: Frau aufgebracht darüber, dass DAS hinter ihrem Rücken passieren darf
Kunden, die ein Paket erwarten, aber am Zustellungstag nicht zu Hause sein können, bietet die Deutsche Post verschiedene Möglichkeiten. Eine davon ist die Paketzustellung an einen Nachbarn, wobei sogar ein expliziter Wunschnachbar angegeben werden kann.
Für den Kunden der Deutschen Post ist das ein ziemlich praktischer Service. Nachbarn scheinen hier allerdings weniger Mitspracherecht zu haben.
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Das ist die Deutsche Post DHL Group:
- Post- und Paketdienstleister sowie Anbieter internationaler Express-, Speditions-, E-Commerce- und Supply-Chain-Management-Leistungen
- Konzern mit rund 550.000 Mitarbeiter in 220 Ländern, die deinen Brief und dein Paket an die richtige Adresse liefern
- 66,8 Milliarden Euro Umsatz im Jahr 2020
- Praktisch: Deine Sendung kannst du über die Sendungsverfolgung leicht finden
- Wer umzieht, kann einen Nachsendeauftrag einrichten
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„Wieso darf mein Nachbar mich als Wunschnachbar angeben, ohne dass ich das möchte? Oder geschweige denn wieder rausnehmen kann?“, will eine Frau auf Facebook von der Deutschen Post wissen.
„Auf zahlreiche Mails antwortet die Post leider nicht“, schreibt die verärgerte Dame. „Eine absolute Frechheit. Jedes Mal wird mein Kind wachgeklingelt. Ich setze bald die Klingel unter Strom.“
Deutsche Post reagiert auf die Beschwerde – wie sieht hier die Rechtslage aus?
„Wenn dein Nachbar dich als Wunschnachbar in seinen persönlichen Daten auf dhl.de hinterlegt hat, kann auch nur er diese Angaben/Daten wieder entfernen“, erklärt die Deutsche Post der verärgerten Frau auf Facebook.
„Eventuell solltest du darüber persönlich mit deinem Nachbarn reden und ihm mitteilen, dass du nicht wünschst, dass er dich als Wunschnachbar dort hinterlegt hat und das doch bitte wieder ändern möge“, schlägt die Deutsche Post der Kundin vor. Doch ist das wirklich die einzige Möglichkeit?
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Die Rechtslage zur nachbarlichen Paketannahme ist in der Post-Universalverordnung (PUDLV) sowie im Postgesetz (PostG) geregelt. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der (Ersatz-)Empfängerdaten finden sich allerdings in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wieder. Laut zweiterem müsste die Frau streng genommen ihre Zustimmung dafür geben, dass ihr Nachbar sie als Wunschnachbarin bei der Deutschen Post angibt – denn immerhin werden hier Vor- und Nachname sowie Adressdaten erfragt.
Die Regelungen des § 41a PostG erlauben allerdings die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Gewährleistung eines funktionierenden Postwesens und stehen somit in einem besonderen öffentlichen Interesse im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO. Der Frau bleibt somit – rechtlich gesehen – tatsächlich keine andere Möglichkeit, als sich mit ihrem Nachbarn persönlich in Kontakt zu setzen. In der App von Dhl heißt es zu dem Thema übrigens unter anderem: „Bitte informieren Sie ihren Nachbarn darüber, dass Sie ihm den Empfang ihrer Sendung anvertrauen“.(mkx)