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Deutsche Bahn: Neue Regel stößt Reisende vor den Kopf – HIER gehen sie künftig leer aus

Die Deutsche Bahn macht es Kunden ab sofort schwerer, Entschädigungen bei Problemen während der Reise zu erhalten.

Deutsche Bahn
© IMAGO/Maximilian Koch

Deutsche Bahn: Die Geschichte des deutschen Eisenbahnkonzerns

Wer sich entscheidet, einen Weg mit der Deutschen Bahn zurück zu legen, geht oft ein gewisses Risiko ein. Wird der Zug pünktlich ankommen, fährt er überhaupt oder fällt er aus, geht mit der Strecke alles gut?

Es gibt viele Umstände, die die Reise mit der Deutschen Bahn erschweren können. Bekamen Kunden bisher immerhin oft Geld zurück, wenn etwas nicht lief wie geplant, ist die Deutsche Bahn ab sofort nicht mehr ganz so großzügig.

Deutsche Bahn macht kurzen Prozess

Grundsätzlich gilt für Kunden der Deutschen Bahn, dass sie bei Verspätung oder Ausfall eines gewählten Zuges ein Entschädigungsgeld erhalten. Das Unternehmen hält sich dabei an eine Rechtsprechung der EU, wonach eine Verbindung mindestens eine Stunde zu spät sein muss, um das Entschädigungsrecht wirksam zu machen.

So können Kunden bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten 25 Prozent des Fahrpreises zurück verlangen, ab 120 Minuten sogar 50 Prozent. Allerdings schränkt eine neue EU-Verordnung die Gründe für die Entschädigung ab dem 7. Juni 2023 deutlich ein – so sollen Beförderungsunternehmen wie die Deutsche Bahn nicht mehr zahlen muss, wenn der Grund für die Verspätung außerhalb ihres Einflussbereiches liegt. Darunter fallen zum Beispiel extreme Wetterlagen wie Überschwemmungen oder Schnee, oder auch Notfalleinsätze im Zug oder an den Gleisen.

Immerhin: Streiks des Personals sind davon ausgenommen, gelten nicht als „besonderer Umstand“.

Deutsche Bahn: Kunden müssen schnell sein

Sollte einem Kunden eine Entschädigung zustehen, muss er sich, im Gegensatz zu früher, beeilen. Seit dem 7. Juni bleiben den Betroffenen nur noch drei Monate Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen – vorher waren es zwölf.


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Immerhin wird die Deutsche Bahn durch die neue EU-Regel aber auch flexibler, wenn Kunden den Zug wegen Verspätungen oder Ausfällen wechseln möchten. Ab sofort ist es möglich, auch auf Verbindungen von anderen Transportunternehmen (wie zum Beispiel Flixtrain) umgebucht zu werden oder selbst umzubuchen. Reisende können die Alternative sogar selbst organisieren, erhalten dann die Kosten von der Deutschen Bahn zurück. Grundvoraussetzung dafür ist aber, dass die Deutsche Bahn mit der Wahl einverstanden ist.