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Streik-Entscheidung gefallen – Deutsche Bahn muss sich geschlagen geben

Es ist offiziell! Auch wenn die Deutsche Bahn es noch abwenden wollte, der GDL-Streik in der Nacht zu Dienstag findet statt.

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Deutsche Bahn: Die Geschichte des deutschen Eisenbahnkonzerns

Die Deutsche Bahn wollte das Schlimmste für seine Fahrgäste noch abwenden. Dafür hatte sie am Montag (11. März) sogar Klage gegen die Pläne der Lokführergewerkschaft GDL vor dem Arbeitsgericht Frankfurt eingereicht.

Doch jetzt herrscht bittere Gewissheit! Denn das Frankfurter Arbeitsgericht lehnte die einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf der Gewerkschaft GDL am Montagabend ab (wir berichteten). Demnach wird der mittlerweile sechste Warnstreik wie geplant am Dienstag (12. März) um 2 Uhr morgens starten und erst am Mittwoch (13. März) gleicher Zeit enden.

Die Bahn ließ nicht locker – doch auch der Versuch, Berufung gegen das Urteil einzulegen, scheiterte am Dienstag (12. März).

Schicksal von Pendlern besiegelt

„Die Streikankündigung ist viel zu kurzfristig. Zudem gibt es rechtswidrige Forderungen“, sagte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des Bahn-Arbeitgeberverbands AGV Move, am Montagabend. Doch die Absage vom Arbeitsgericht hat das Schicksal tausender Pendler für Dienstag besiegelt.


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Richterin Stephanie Lenze begründete die Entscheidung damit, dass der Ausstand „nicht unverhältnismäßig“ sei. Der Streik der GDL ist bereits am Montagabend im Güterverkehr angelaufen und soll in der Nacht zu Dienstag auf den Personenverkehr ausgeweitet werden.

Deutsche Bahn zieht noch letzten Trumpf

Doch auf sich sitzen lassen, will der DB-Konzern die Entscheidung des Arbeitsgerichts nicht. Demnach wolle man die Möglichkeit, Berufung vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht einzureichen, am Dienstag nutzen. Doch auch daraus wurde nichts.

Die Deutsche Bahn scheiterte am Dienstag in Berufung am Hessischen Landesarbeitsgericht. Das Instrument des Wellenstreiks der GDL als Nadelstichtaktik sei zulässig, sagte der Vorsitzende Richter Michael Horcher. Er regte den Gang in eine formale Schlichtung an. (mit dpa)