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Deutsche Bahn: Wann kommt der große Streik? Das müssen Reisende jetzt wissen

Deutsche Bahn: Die Tarifverhandlungen zwischen DB und EVG führen zu nichts. Kommt es jetzt zu Warnstreiks mitten in den Sommerferien?

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© IMAGO/Wolfgang Maria Weber

Deutsche Bahn: Die Geschichte des deutschen Eisenbahnkonzerns

Die Deutsche Bahn könnte bald größtenteils stillstehen. Grund dafür ist die Ankündigung der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), dass es bereits in der Urlaubszeit zu Warnstreiks kommen könnte. Wie konnte es so weit kommen und was müssen Reisende beachten?

Die Tarifverhandlungen zwischen der Deutschen Bahn und der EVG ziehen sich bereits seit vier Monaten und es ist bislang kein Ende des Tarifstreits in Sicht. Nun zieht die EVG erste Konsequenzen aus den aus ihrer Sicht unbefriedigenden Verhandlungen und spricht von einem unbefristeten Streik, von Urabstimmung und kurzfristigen Arbeitsniederlegungen in den Sommerferien.

Deutsche Bahn vs. EVG eskaliert

Nach Informationen der „Rheinischen Post“ sagte ein Sprecher der EVG, dass er nicht ausschließen kann, dass es in den kommenden vier Wochen zu Warnstreiks kommt, welche 24 bis 48 Stunden andauern können.

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Ob die Aussage eine bloße Drohung ist oder bald in die Tat umgesetzt wird, kann nach aktuellem Stand nur vermutet werden. Von Seiten der Deutsche Bahn wird darum gebeten Ruhe zu bewahren, da noch kein konkreter Warnstreik geplant ist. In der unsicheren Zeit rät die Deutsche Bahn dazu, sich regelmäßig über www.bahn.de oder die App DB Navigator zu informieren.

Fahrgastrechte im Streikfall wahrnehmen

Im Streikfall haben Fahrgäste besondere Rechte. Fällt ein Zug wegen Streik aus und man erfährt bereits vorher davon, dann kann man das Ticket stornieren und das Geld zurückverlangen. Entweder per Rücküberweisung oder als Auszahlung an einer der Verkaufsstellen. In einigen Fällen bekommt man den Wert als Gutschein. Wichtig ist dabei auch, dass dieses Recht auch bei längeren Reisen gilt, auch wenn nur ein Zug von mehreren Zügen ausfällt.

Wie viel die Deutsche Bahn ihren Kunden dann schlussendlich für die Zugausfälle zahlt, ist unterschiedlich. Als Orientierung für die Auszahlung von Entschädigungen kann man sich allerdings an folgenden Zahlen orientieren. Bei mehr als 60 Minuten Verspätung stehen den Fahrgästen 25 Prozent des Ticketpreises zu und ab 120 Minuten Verspätung sind es 50 Prozent des Ticketpreises.



Es bleibt abzuwarten, ob die EVG ihre Warnstreiks wirklich in den Sommerferien durchzieht, denn eigentlich wolle man die Bahnkunden nicht verärgern. Mehr sogar: Man möchte die Bahnkunden auf ihre Seite ziehen, sagte ein EVG Sprecher gegenüber der „Rheinischen Post“.