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Aldi macht Werbung für Waschmittel – doch etwas irritiert die Kunden

Aldi macht Werbung für Waschmittel – doch etwas irritiert die Kunden

Aldi: Ungewöhnliche Werbeaktion

Deshalb gibt es den Aldi-Äquator

Aldi macht Werbung für Waschmittel – doch etwas irritiert die Kunden

Deshalb gibt es den Aldi-Äquator

Der Discounter Aldi sorgt mit einer ungewöhnlichen Werbekampagne für Aufmerksamkeit…

Ein schneller Blick auf die Werbeanzeige für ein Waschmittel der Aldi-Eigenmarke. Alles wie gehabt. Doch Moment – ein Detail fällt ins Auge.

Die Anzeige zeigt zweimal dasselbe Bild. Ein Mann mit langem weißem Bart, schneeweißen Haaren, weißer Kleidung und zwei ebenfalls weißen langhaarigen Hunden steht auf einem Holzsteg über einer Wasserfläche.

Aldi: Seitenhieb auf Konkurrenzprodukt

Links und rechts von ihm hängt weiße Wäsche auf der Leine, in der Hand hält er eine Waschmittelverpackung. Das Bild ist in der Mittel gespiegelt, zeigt also seitenverkehrt dasselbe Bild auch auf der anderen Seite.

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Mehr über Aldi:

  • Das heutige Großunternehmen wurde 1913 als Tante-Emma-Laden in Essen gegründet.
  • 1961 wurde die Firma in Aldi Nord und Aldi Süd aufgeteilt.
  • Der sogenannte „Aldi-Aquätor“ teilt die jeweiligen Gebiete in Deutschland auf.
  • Sitz von Aldi Nord ist Essen, Aldi Süd hat den Stammsitz in Mülheim.
  • Mittlerweile ist Aldi der größte Discounter der Welt.

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Doch einmal hat er ein Waschmittel der Marke „Tandil“ in der Hand, das andere Mal eine Packung des Markenherstellers „Persil“. Dazwischen prangt der Spruch: „Entdecke den keinen Unterschied“. Ein eindeutiger Seitenhieb auf das Konkurrenzprodukt. Doch ist das überhaupt erlaubt? Darf man solche Werbung in Deutschland überhaupt machen?

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Die Antwort darauf weiß Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke, Syndikusrechtsanwalt bei der Wettbewerbszentrale. Der Experte sagt gegenüber dieser Redaktion: „Vergleichende Werbung ist grundsätzlich erlaubt.“ In der Werbekampagne von Aldi sieht er kein Problem.

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Mehr Aldi-Artikel:

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Aldi: Vergleichende Werbung war früher verboten

Die rechtliche Grundlage für eine solche Werbung ist im Paragraf 6 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Nur in Ausnahmefällen darf nicht vergleichend geworben werden, ein solcher sei im Fall der Aldi-Werbung aber nicht gegeben.

Wer jetzt denkt: „Aber das war doch mal anders“, hat Recht. Bis 2000 war vergleichende Werbung in Deutschland nämlich grundsätzlich verboten, eine EU-Richtlinie machte eine Anpassung notwendig. Seitdem dürfen Marken untereinander in der Werbung verglichen werden, auch Kampagnen, die auf den Konkurrenten abzielen, sind erlaubt.

„In Deutschland ist diese Art der Werbekampagne aber unüblich“, erläutert Experte Breun-Goerke. „Die Werbeindustrie ist grundsätzlich der Ansicht, dass das Streiten in der Öffentlichkeit nicht werbewirksam ist.“

Die deutschen Kunden wollen in der Werbung positive Aspekte sehen und nehmen eine Werbung, die aggressiv die Konkurrenz angeht, daher als negativ wahr, meint Breun-Goerke. Die Aldi-Werbung hält er hingegen für „geschickt gemacht“, denn so richtig negativ wirke sie nicht.

Halten wir fest: In Deutschland darf vergleichend geworben werden – es wird aber nach wie vor selten gemacht.

Kaufland: DIESE Produkte wirst du bald nicht mehr im Sortiment finden

Warum es in Kaufland bald DIESES Produkt nicht mehr geben wird, kannst du HIER nachlesen >>>