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Aldi: Kunde packt Einkäufe aus und traut seinen Augen nicht – Discounter reagiert sofort

Zuhause angekommen mit den Einkäufen von Aldi auf dem Tisch, kann es der Kunden nicht glauben. Fehlt da nicht etwas?

Kunde mit Aldi-Süd-Einkaufstasche
© IMAGO/Michael Gstettenbauer

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Oh Junge, dieser Aldi-Kunde ist aber wirklich wütend. Nach seinem Einkauf packt er zu Hause die Lebensmittel aus und glaubt es kaum. Hat ihn der Discounter über den Tisch gezogen?

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Das will der Kunde nicht auf sich sitzen lassen und stellt Aldi gleich zur Rede. Mit der Reaktion des Discounters hätte er sicher nicht gerechnet.

Aldi-Kunde über Packungsinhalt entsetzt – „Sieht nach Vorsatz aus“

Ein Kunde erzählt, er habe beim Einkauf mit seiner Familie Ende April vier Packungen Hähnchen-Minutenschnitzel gekauft und beim Öffnen der Verpackungen war ihm Folgendes aufgefallen: Da fehlt etwas. Ihm kamen die Verpackungen sehr schwer vor. Also wog er sie einmal mit Inhalt und einmal ohne. Das Ergebnis: Die Verpackung wiegt 42 Gramm und gefüllt 410 Gramm.


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Allerdings sollte der Inhalt laut Aufdruck alleine schon 400 Gramm wiegen. „Nun es fehlen 32 Gramm am verkauften Fleisch“, schließt der Kunde deshalb für sich zurück. „Mag nicht viel sein“, gibt er zu. Doch bei insgesamt vier Paketen macht das schon fast 130 Gramm. „Reichen euch die Gewinnmargen nicht aus oder wieso werden die Verbraucher nun auch noch systematisch betrogen“, wirft er dem Discounter vor. „Das sieht nach Vorsatz aus. Knappe zehn Prozent fehlen in jeder Packung.“

Discounter verteidigt sich

Da will der Discounter gleich einhaken. „Zunächst: Systematisch betrügen wir niemanden. Schließlich würde das bedeuten, wir begehen Straftaten. Den Vorwurf möchten wir an dieser Stelle vehement widerlegen“, stellt Aldi Süd klar.

„Dass ihr Mindergewichte vorgefunden habt, ist natürlich sehr ärgerlich, von hieraus jedoch schwer zu beurteilen.“ Es könnte sich dabei um den aufgefangenen Fleischsaft handeln, der in der Verpackung verbleibt. Zudem seien die herkömmlichen Haushaltswaagen nicht geeicht. Das Gewicht, das der Kunde gemessen hatte, könne deshalb von dem richtigen abweichen.


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Nichtsdestotrotz können er und alle anderen Kunden, die derlei Erfahrungen machen, die betroffenen Lebensmittel „jederzeit“ umtauschen – auch ohne Vorlage eines Kassenbons. Für weitere Nachfragen stehe der Kundenservice zur Verfügung.