Damit hat Aldi Süd sich wohl selbst ein Bein gestellt. Wegen einer angeblich irreführenden Aussage im Aldi-Prospekt schießt die Wettbewerbszentrale nun gegen den Discounter.
Jetzt muss sich Aldi Süd mit einer Unterlassungsklage rumschlagen.
Aldi wirbt mit „Klimaneutralität“ – doch DIESES wichtige Detail wird Kunden vorenthalten
Der Begriff „klimaneutral“ ist derzeit absolut im Trend und taucht daher auch in der Werbung immer wieder auf.
So wollte auch Aldi Süd seinen Kunden das Gefühl vermitteln, dass diese der Umwelt mit dem Konsum von Aldi-Produkten etwas Gutes tun und bezeichnete sich deshalb als „erster klimaneutraler Lebensmitteleinzelhändler“. Doch hat das überhaupt seine Berechtigung?
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Das ist Aldi:
- Aldi Nord und Aldi Süd sind zwei separate Unternehmensgruppen
- Aldi steht für Albrecht-Discount: 1913 machte sich Karl Albrecht in Essen als Brothändler selbstständig
- 1962 wurde der Familienbetrieb zu einem reinen Discounter umfunktioniert und hat den heutigen Namen „Aldi“ gekriegt
- Die Trennung in Nord und Süd erfolgte 1961
- Mittlerweile zählt Aldi zu den zehn größten Einzelhandelsgruppen weltweit
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Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale wird Aldi-Kunden durch die Begrifflichkeit „klimaneutraler Lebensmitteleinzelhändler“ der Eindruck vermittelt, dass die Klimaneutralität zu 100 Prozent durch emissionsvermeidende bzw. emissionsreduzierende Maßnahmen erreicht wird.
In diesem Fall habe Aldi Süd jedoch lediglich CO₂-Ausgleichzertifikate gekauft. Dadurch werden zwar diverse Umweltmaßnahmen, wie beispielsweise das Pflanzen von Bäumen unterstützt, jedoch ändert das rein gar nichts an den Produktionsvorgängen des Discounters.
Da Aldi Süd seinen Kunden den Kauf der Zertifikate verschwiegen hat, hält die Wettbewerbszentrale den Werbeslogan für irreführend.
„Auch wenn die Kompensation der Restemissionen bis zur vollständigen Umstellung der Prozesse zur Vermeidung von Emissionen zu begrüßen ist, muss darauf klar hingewiesen werden. Erst dann kann der Kunde eine informierte Entscheidung treffen“, erklärte Dr. Tudor Vlah von der Wettbewerbszentrale.
Aldi: Wettbewerbszentrale reicht Klage ein – diese betrifft nicht nur den Discounter
Neben Aldi Süd wirft die Wettbewerbszentrale noch elf weiteren Unternehmen die irreführende Werbung mit Klimabegriffen vor und reichte dafür jeweils eine Abmahnung ein. Beispielsweise wurden Plastiktüten und Heizöl als klimaneutral bezeichnet.
Während sechs Unternehmen die Abmahnung der Wettbewerbszentrale akzeptiert haben, wurde gegen vier weitere Unternehmen nun eine Klage eingereicht – darunter ist auch Aldi.
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Mit den Klagen will die Wettbewerbszentrale nach eigener Aussage auch eine Grundsatzentscheidung herbeiführen, „welche Anforderungen an eine rechtssichere Werbung mit der Aussage ‚klimaneutral‘ gelten“.
Mit welchen Folgen Aldi Süd jetzt rechnen muss, wird das Gericht in Kürze entscheiden. (mkx)