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Airbnb schmeißt Nutzer raus – dabei trifft sie keine Schuld

Airbnb greift knallhart durch. Aufgrund einer neuen Sicherheitsmaßnahme könnte es auch bald schon dich treffen und du bist plötzlich gesperrt.

Airbnb
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Jeden Tag werden weltweit etliche Milliarden Spam-Mails verschickt. Ein Großteil davon sind sogenannte Phishing-Mails.

Airbnb hat seine Regeln verschärft. So sollen die Nutzer besser geschützt werden. Allerdings sorgt eine Sicherheitsvorkehrung nun für Verwirrung. Denn Nutzer könnten nun plötzlich rausgeworfen werden – und das völlig unverschuldet.

Denn wer mit einer geblockten Person in Kontakt steht, droht nun von der Vermietungsplattform Airbnb ebenfalls ausgeschlossen zu werden. Um das zu verhindern, müssen Nutzer einen umständlichen Weg gehen.

Airbnb mit kurioser Sicherheitsregelung

Wer sich nicht benimmt, fliegt raus. Diese Regelung kling noch einleuchtend, doch nun bestraft Airbnb auch die Freunde von unerwünschten Gästen. Selbst wenn du dir nichts zu Schulden kommen lassen hast, der Kontakt zu einer gesperrten Person könnte für einen Rauswurf reichen. Gegenüber „Motherboard“ bestätigte Airbnb, dass es „manchmal“ vorkommen könnte, dass Nutzer gesperrt werden, weil sie „wahrscheinlich mit einer anderen Person reisen“, die bereits gesperrt wurde.

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Über weitere Details hält sich das Unternehmen bedeckt. Worauf diese Entscheidungen letztlich basieren, bleibt somit unbekannt. Von einer „notwendigen Sicherheitsvorkehrung“ ist lediglich die Rede. Sinn und Zweck ist es scheinbar, dass Personen mit Hausverbot nicht einfach andere für sie die Buchung übernehmen lassen. Nutzer haben die Möglichkeit, gegen die Sperre Einspruch einzulegen. Doch dafür müssen sie nachweisen, dass sie zur gesperrten Person keine „enge Verbindung“ haben.


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Diese schwammigen Formulierungen sorgen für Ärger bei Nutzern. Zumal das Sicherheitssystem schon einige Lücken aufgewiesen hat. Vor einem Monat soll zwei Personen der Zugriff auf die Plattform verweigert worden sein, weil ihre Tochter zuvor verbannt wurde. Airbnb räumte den Fehler ein.