In der EU wird eine Einschränkung der Panoramafreiheit überlegt. Fotos von prominenten Gebäuden in Sozialen Netzwerken könnten dann teuer werden.
Essen.
Atomium, Tower oder der Eiffelturm. Motive für Hobby-Fotografen gibt es genug. Und besonders in der gerade beginnenden Urlaubszeit wird wieder geknipst und ins Netz gestellt, was die Speicherkarte fassen kann. Mal Architektur pur, mal mit Freunden oder sich selbst davor. Rechtlich war das bisher alles kein Problem, doch mit einer Reform des EU-Urheberrechts könnte sich das künftig ändern.
Bisher ist es so: Was man von der Straße aus sehen kann, darf man fotografieren. „Panoramafreiheit“ nennt sich das. Genau die will das EU-Parlament nun drastisch einschränken und folgt dabei einem Vorschlag des französischen Politikers Jean-Marie Cavada. Er will, dass Fotos von prominenten öffentlichen Gebäuden nur noch auf nicht-kommerzielle Art und Weise verwendet werden. Alle anderen Abbildungen von Werken im öffentlichen Raum (etwa von Skulpturen oder Gebäuden) müssten danach durch den Rechteinhaber genehmigt werden.
Klingt für Privatleute zunächst nicht besonders bedenklich, kann im Zeitalter von Diensten wie Facebook, WhatsApp oder Instagram aber teuer werden.
Wird das Urheberrecht geändert?
Denn viele dieser Dienste lassen sich in ihren Geschäftsbedingungen die Rechte zur kommerziellen Auswertung von Bildern übertragen, die die Nutzer im Internet zu ihnen hochladen. Juristen fürchten nun, dass es nach einer Änderung des Urheberrechts verstärkt zu Abmahnungen kommen könnte – mit Summen von bis zu 1500 Euro pro Bild.
Vorsichtig sollten Touristen übrigens jetzt schon bei Fotos vom Pariser Eiffelturm sein. Ein Foto bei Tag ist noch kein Problem, der Turm in der Nacht aber darf schon nicht mehr gepostet werden. Die Beleuchtung des Wahrzeichens ist nämlich ein urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk.