Ihre Aussagen hatten den Stein ins Rollen gebracht. Die Irin Shelby Lynn ging nach einem Konzert von „Rammstein“ mit Frontmann Till Lindemann in Vilnius im Mai diesen Jahres an die Öffentlichkeit und behauptete, dass ihr auf dem Event etwas ins Glas gemischt worden sei. Anschließend meldeten sich weitere Frauen öffentlich, die sich gegen den Sänger äußerten.
Dieser wollte daraufhin eine Unterlassungserklärung gegen Lynn erwirken. Ohne Erfolg. Denn das Landgericht Hamburg hat Till Lindemanns Antrag nun abgelehnt.
Till Lindemann: Antrag des „Rammstein“-Sängers vor Gericht abgelehnt
Lindemanns Anwälte hatten insgesamt drei Äußerungen Lynns in Bezug auf ihren Konzertbesuch angegriffen. Bei zwei der Äußerungen handelt es sich laut Gericht aber nicht um Verdachtsäußerungen, sondern um eine persönliche Schlussfolgerung aus den Erlebnissen. Die dritte Aussage geht dagegen gar nicht auf die Irin zurück.
In einer öffentlichen Presseerklärung von Donnerstagabend (17. August) heißt es seitens seiner Anwälte: „Landgericht Hamburg sieht in Shelby Lynns Aussagen keine Verdachtsäußerung, sondern eine bloße Meinungsäußerung, die das Persönlichkeitsrecht Till Lindemanns nicht verletze.“
Weitere News:
Trotz des abgelehnten Antrags erachten Till Lindemanns Anwälte dies als Erfolg. In einem weiteren Statement heißt es:
„Auch wenn der Verfügungsantrag unseres Mandanten zurückgewiesen wurde, sprechen die Entscheidungsgründe des Beschlusses zugunsten unseres Mandanten. Soweit es dort heißt, Shelby Lynn habe nicht den Verdacht geäußert, unser Mandant habe ihr Drogen in den Drink gemischt, wird klar, dass die gesamte Folgeberichterstattung, die genau diese Verdachtserweckung aufgegriffen hatte, haltlos ist.“
Till Lindemann hat sich seither nicht mehr öffentlich gemeldet.