Hildegard Knop aus Duisburg benötigt ein Konto zur Nachlassverwaltung, stieß aber bei Banken auf Ablehnung. Der Fall zeigt: Hinterbliebene sollten Rechtsfragen frühzeitig angehen – und hartnäckig bleiben. Ein notarielles Testament eröffnet den schnellsten Weg, den Nachlass zu regeln, sagen Experten.
Duisburg.
Hildegard Knop ist seit 55 Jahren Kundin der Duisburger Sparkasse. Deshalb wandte sie sich mit einem Problem an die ihr vertraute Filiale des Instituts. Nach dem Tod ihrer Schwester im vergangenen Jahr kümmerte sie sich um den Nachlass, der auf mehrere Familienmitglieder verteilt wird. „Der Notar hat mir gesagt, dass ich ein Nachlasskonto brauche“, berichtet die 79-Jährige. Sonst könne er das Erbe nicht freigegeben. Dieses spezielle Konto wollte sie nun einrichten.
Vorwurf zurückgewiesen
Doch bei der Sparkasse stieß der Wunsch auf wenig Begeisterung. „Erst hieß es, das ginge nicht“, erinnert sie sich. Die Duisburgerin ließ nicht locker und versuchte es weiter. Doch in ihrer Filiale blieb sie mit ihrem Ansinnen genauso erfolglos wie bei zwei weiteren Banken. „Ich finde es unverschämt, wie sie mich behandelt haben“, ärgert sie sich noch heute und berichtet auch vom vertraulichen Hinweis des Mitarbeiters der dritten Bank. Er dürfe kein Nachlasskonto einrichten, weil sich der Aufwand für die Bank nicht lohne, erinnert sich Hildegard Knop.
Die Duisburger Sparkasse weist diesen Vorwurf zurück und hat auf Nachfrage dieser Zeitung auch sofort reagiert. „Da lag offensichtlich ein Missverständnis vor“, entschuldigt sich Sprecher Johannes Hümbs. Inzwischen habe die Filiale mit Frau Knop einen Termin vereinbart, bei dem das Nachlasskonto nun eröffnet werden könne. An diesem Donnerstag wird der Ärger nun wohl ein Ende finden.
Auch bei einer weiteren Folge der verweigerten Kontoeröffnung hofft die Rentnerin auf ein von der Sparkasse schon angedeutetes Entgegenkommen. Da sie noch Rechnungen der verstorbenen Schwester begleichen musste, geriet ihr Konto aufgrund des nicht ausgezahlten Nachlasses tief ins Minus, wofür die Sparkasse kräftig Zinsen berechnete.
Bürokratischer Aufwand ist enorm
Erben ist häufig mit viel bürokratischem Aufwand verbunden. Gerade in einer Trauerzeit kann dies noch eine zusätzliche Belastung darstellen. Deshalb raten Experten, einige Rechtsfragen schon frühzeitig zu regeln. Ein notarielles Testament eröffnet den schnellsten Weg, den Nachlass zu regeln. Denn damit sind die Ansprüche der einzelnen Erben geklärt und sie können vergleichsweise schnell alle finanziellen Dinge regeln.
„Als erstes benötigt man eine Legitimation als Erbe“, erläutert Matthias Frohn von der Bundesnotarkammer. Ein Erbschein muss her. Diesen Nachweis stellt das Nachlassgericht aus. Die Erben können den Schein selbst beantragen oder einen Notar damit beauftragen. Ist eine Immobilie in der Erbmasse enthalten, muss ein Notar aufgesucht werden. Eine Ausnahme gelte hier nur für Alleinerben, erläutert Frohn.
Es kann eine Weile dauern, bis das Gericht den Anspruch auf das Erbe bestätigt. Regional gibt es dabei große Unterschiede. Die Prüfung des Antrags kann sich drei bis sechs Monate lang hinziehen, heißt es bei der Kammer. Bei einem notariellen Testament gehe dies deutlich schneller.
Ein Testament kann auch ohne Notar verfasst werden
Wer etwas vererben will, kann natürlich auch ohne Notar ein Testament verfassen. Wichtig ist dabei, dass es selbst mit der Hand geschrieben und unterschrieben wird. Ort und Datum sollten festgehalten werden. Bei Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften reicht es, wenn einer der beiden den gemeinsamen Willen handschriftlich niederlegt und beide unterschreiben.
Fachleute raten trotz der vergleichsweise einfachen Prozedur zu einem notariellen Testament. Denn mit Hilfe des Juristen wird der letzte Wille rechtssicher abgefasst. Bei den eigenständig geschriebenen Testamenten kommt es immer wieder zu unscharfen Formulierungen, die für Streit zwischen den Begünstigten sorgen können.
Ein großes Problem von Leserin Knop, die Rechnungen ihrer verstorbenen Schwester wegen des verzögerten Zugriffs auf ihre Vermögenswerte vorstrecken zu müssen, kann bei einer rechtzeitigen Vorsorge vermieden werden. „Man sollte schon zu Lebzeiten überlegen, wer den Nachlass regeln soll“, rät Frohn. Diesem Vertrauten kann dann eine Vollmacht über den Tod hinaus ausgestellt werden. Er oder sie hat damit die Erlaubnis, Geschäftsangelegenheiten auch ohne Erbschein als Legitimation zu regeln, zum Beispiel laufende Verträge zu kündigen, bevor dafür noch weitere Kosten anfallen.
Eine Vollmacht über den Tod hinaus geht auch nicht zu Lasten der Erben. Sie darf nicht missbraucht werden, etwa zur persönlichen Bereicherung. Und sie kann von den Erben außerdem jederzeit widerrufen werden.