Veröffentlicht inPanorama

Diese Rechte haben Sie als Kunde des Nahverkehrs in NRW

Diese Rechte haben Sie als Kunde des Nahverkehrs in NRW

Bahn Entschädigung.jpg
Foto: dpa
Millionen Menschen nutzen täglich Busse und Bahnen. Nicht jede Verspätung müssen die Fahrgäste dabei klaglos hinnehmen. Häufig können sie sich mindestens einen Teil der Fahrpreise oder auch Taxikosten erstatten lassen. Ein Überblick über die Rechte der Kunden des Nahverkehrs.

Essen. 

Millionen Menschen in NRW nutzen täglich Busse und Bahnen. Nicht jede Verspätung müssen sie klaglos hinnehmen. Ein Überblick über ihre Rechte.

Fahrgastrechte im Nahverkehr

Seit 2009 gibt es das Fahrgastrechtegesetz. Es gilt für den Personen-Schienennahverkehr samt S- und Privatbahnen, nicht aber für Busse, Straßen- oder U-Bahnen.

Entschädigung: Geld erhalten Sie dem Gesetz zufolge, wenn die fahrplanmäßige Ankunft am Zielbahnhof 60 Minuten verspätet erfolgt. Bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten bekommen Sie 25 Prozent des Fahrpreises (einfache Fahrt) erstattet. Sie können bei einer absehbaren Verspätung auch auf die Fahrt verzichten und sich den gesamten Preis erstatten lassen.

Ebenfalls möglich: Abbruch der Beförderung, kostenloser Rücktransport und Erstattung des Reisepreises für die nicht genutzte Strecke. Für die verspätete Ankunft am Ziel um mehr als 120 Minuten gilt: 50 Prozent Erstattung des Fahrkartenpreises (einfache Fahrt).

Taxinutzung bei langen Verspätungen in der Zeit von Mitternacht bis 5 Uhr

Für Verzicht oder Abbruch der Fahrt gelten die selben Bedingungen wie oben. Achtung: Entscheidend ist die verspätete Ankunft am Zielort, auch wenn innerhalb einer Reisekette eine der genutzten Bahnen Verspätung hat. Wird bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten eine Übernachtung erforderlich, muss das Bahnunternehmen Ihre „angemessenen Kosten für eine Hotelunterkunft“ übernehmen.

Umstieg: Zeichnet sich eine 20-minütige Verspätung am Zielort ab, können Sie einen Fernverkehrszug nutzen. Sie müssen dafür ein Ticket lösen, bekommen die Zusatzkosten nachträglich ersetzt. Möglich ist ein Umstieg nur, wenn der Zug dafür freigegeben ist. Gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten, etwa dem Schönes-Wochenende-Ticket.

Taxinutzung: Bei Fahrten in der Zeit von Mitternacht bis 5 Uhr können Sie bei einer Verspätung von 60 Minuten auf ein Taxi umsteigen. Der Höchstbetrag der Erstattung: 80 Euro. Fällt Ihr letzter fahrplanmäßiger Zug aus und Sie wären bei Nutzung eines anderen Verkehrsmittels erst nach Mitternacht zu Hause, dürfen Sie ebenfalls ein Taxi nutzen.

Keine Erstattung unter 5 Euro und bei höherer Gewalt

Ausschlüsse: Das Eisenbahnunternehmen kann eine Erstattung ablehnen, wenn der Betrag unter 4 Euro liegt. Auch höhere Gewalt (Sturm, Personenschäden, nicht aber technische Defekte) kann zu einer Ablehnung führen. Wenn ein verpasster oder verspäteter Flug oder eine Verspätung durch Bus, Straßen- oder U-Bahn die Probleme verursacht haben, gehen Sie leer aus.

Bei Abos (Ticket 2000/1000) und Zeitkarten können Sie Verspätungen ab 60 Minuten „sammeln“, bis Sie den Mindestbetrag von 4 Euro zusammen haben. Anspruch pro Verspätung: 1,50 (2. Klasse) oder 2,25 Euro (1. Klasse).


Antrag: Einfach geht anders. Sie müssen Formulare ausfüllen, Belege kopieren oder Originale sammeln und verschicken. Unter www.fahrgastrechte.info bekommen Sie eine Bedienungsanleitung in drei Schritten und die entsprechenden Formulare zum Herunterladen und Ausdrucken. Innerhalb von vier Wochen muss Ihr Antrag bearbeitet sein.

Diese Rechte gibt Ihnen die Mobilitätsgarantie NRW 


Mobilitätsgarantie NRW:

Gilt seit 2010 im Geltungsbereich aller acht NRW-Verbund- und Gemeinschaftstarife sowie im NRW-Tarif. Es spielt keine Rolle, mit welchem Nahverkehrsmittel und welchem Ticket Sie unterwegs sind. Hier geht die Mobilitätsgarantie über das deutsche Fahrgastrecht hinaus. Weitere Unterschiede: Nicht die Verspätung am Zielort, sondern am Startbahnhof ist entscheidend. Und: Es gibt keine Bagatellgrenze.

Ziel: Die Mobilitätsgarantie zielt vor allem auf das „Ankommen“ der Fahrgäste ab. „Es geht darum, Reiseketten zu schließen und den Nahverkehr so attraktiver zu machen“, sagt Klaus Vollmer, Leiter des Kompetenzcenters Marketing.

Entschädigung: Eine anteilige Erstattung von Fahrpreisen ist nicht Bestandteil der Mobilitätsgarantie.

Umstieg: Sie stehen am Bahnhof und Ihr Zug hat mehr als 20 Minuten Verspätung? Steigen Sie in einen Fernverkehrszug, lösen Sie eine Karte und fahren Sie ans Ziel. Die Kosten für das Ticket bekommen Sie anschließend erstattet.

Erstattungsformulare können im Internet heruntergeladen werden

Taxinutzung: Hat Ihr Zug bei der Abfahrt mehr als 20 Minuten Verspätung und fehlen die Fahralternativen mit Bus und Bahn? Nehmen Sie ein Taxi. In der Zeit von 5 bis 20 Uhr bekommen Sie 25 Euro erstattet (50 Euro für Besitzer von Bären- und Ticket2000), in der Zeit von 0 bis 5 Uhr sind es 50 Euro. Schließen Sie sich mit drei Personen zusammen, bekommt die Gruppe 150 Euro erstattet. Jede Person braucht eine Quittung samt Name, Datum, Uhrzeit, Wegstrecke. Fahren Personen auf Ihrem Bären- oder Young-Ticket, auf Ticket 1000 oder 2000 mit, gibt es auch für sie eine Erstattung von 25 oder 50 Euro.

Ausschlüsse: Streik, Unwetter, Bombendrohung. Wird aufgrund einer Verspätung nach Ihrem Zustieg der Anschluss verpasst, greift die Garantie nicht.

Antrag: Unter www.busse-und-bahnen.nrw.de kann das entsprechende Formular heruntergeladen und ausgedruckt werden. Dieses muss bei dem Verkehrsunternehmen eingereicht werden, das die Verspätung zu verantworten hat. Taxiquittungen oder Fernzugticket müssen dazugelegt werden. Dies muss innerhalb von 14 Tagen nach der Verspätung passiert sein. In der Regel dauert es 14 Tage, bis der Antrag bearbeitet ist. Mögliche Erstattungen werden überwiesen.

Pünktlichkeitsversprechen

Neun Verkehrsunternehmen in NRW geben ein Pünktlichkeitsversprechen: Erreichen Sie mit deren Bussen und Bahnen Ihr Ziel mindestens zehn Minuten zu spät, können Sie die Erstattung Ihres Tickets auf der Internetseite der Verkehrsbetriebe oder in den Kunden-Centern beantragen.

Verspätung muss innerhalb von drei Arbeitstagen gemeldet werden

Dort gibt es entsprechende Anträge, ebenfalls unter der Web-Adresse www.puenktlichkeitsversprechen.de. Tragen Sie in den Antrag die Angaben zur verspäteten Fahrt ein. Die Auszahlung selbst erfolgt nach Vorlage des gültigen Tickets und Ihres Personalausweises in den Kunden-Centern.

Die Verspätung muss innerhalb von drei Arbeitstagen gemeldet werden. Ihre Erstattung können Sie innerhalb von drei Monaten entgegennehmen. Erstattet wird der Fahrpreis einer Einzelfahrt der Preisstufe A2 in Höhe von 2,50 Euro für Erwachsene und 1,50 Euro für Kinder. Die Unternehmen: Bogestra, HCR, DSW 21, Vestische, Stadtwerke Oberhausen, Stadtwerke Remscheid, Verkehrsgesellschaften aus Essen,Mülheim, Duisburg.