Veröffentlicht inWirtschaft

Eventim darf keine Gebühr für Tickets zum Ausdrucken erheben

Eventim darf keine Gebühr für Tickets zum Ausdrucken erheben

imago53759572h~441f2701-c255-4a4c-b5ee-7fbda37bac53.jpg
imago53759572h~441f2701-c255-4a4c-b5ee-7fbda37bac53.jpg Foto: imago stock&people
Ein Gericht hat die Gebühr für Eventims „Print@home“-Tickets für unzulässig erklärt. Auch die Kosten beim Postversand seien zu hoch.

Berlin. 

Ticket-Anbieter Eventim darf weder Entgelte für Tickets zum Selbstausdrucken erheben noch zusätzliche Bearbeitungsgebühren für den Versand per Post. Das hat nun das Landgericht Bremen nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entschieden. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

Obwohl bei einer elektronischen Übermittlung der Eintrittskarten für Konzerte, Sportevents und andere Veranstaltungen weder Material- noch Portokosten entstehen, verlangt Eventim für den sogenannten „Print@home“-Service bisher 2,50 Euro pro Ticket. Ebenfalls für unzulässig erklärte das Gericht die Kosten für den postalischen Versand. Diesen hatte Eventim mit 29,90 Euro berechnet – für eine einfache innerdeutsche Postzustellung inklusive Bearbeitungsgebühr.

Kunden könnten Gebühren zurückverlangen

Laut dem Landgericht Bremen dürfen Anbieter keine zusätzliche Bearbeitungsgebühr verlangen, weil sie vertraglich zum Verschicken der Tickets verpflichtet sind. Sollte das Urteil rechtskräftig werden – etwa wenn Eventim nicht in Berufung geht – könnten Kunden nach Angaben der Verbraucherzentrale die Gebühren für „Print@home“-Tickets und den Postversand zurückverlangen. Dafür sei es nötig, die Belege aufzubewahren. (cho)