Banken dürfen keine Gebühren verlangen, wenn sie einem Kunden unaufgefordert dessen Kontoauszüge per Post zuschicken. Dies entschied jetzt das Landgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren gegen die Deutsche Bank.
Berlin.
Wer seine Kontoauszüge lange nicht abholt, bekommt sie bei manchen Banken irgendwann per Post zugeschickt – und soll dafür Gebühren zahlen. Das ist nicht rechtens, hat jetzt das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
Es gab damit einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) Recht. Die Kunden der Deutschen Bank sollten 1,94 Euro für die Zustellung der sogenannten Zwangskontoauszüge zahlen. Ähnliche Gebühren verlangen dem vzbv zufolge auch zahlreiche andere Geldhäuser.
Nicht automatisch verlangt
Laut dem Kleingedruckten der Bank werden Kontoauszüge per Post zugeschickt, wenn Kunden sie nicht innerhalb von 30 Arbeitstagen am Kontoauszugsdrucker abrufen. Dafür sollten sie dann die Gebühr von knapp zwei Euro zahlen. Nach Ansicht der Richter verlangt ein Kunde aber nicht automatisch die Zusendung seiner Kontoauszüge, nur weil er sie nicht abholt. Es stehe daher im Belieben der Bank, die Auszüge nach Ablauf der 30-Tage-Frist per Post zu versenden.
Der vzbv verwies darauf, dass Bank gesetzlich verpflichtet sei, den Kunden mindestens einmal im Monat über die Zahlungsvorgänge auf seinem Konto zu informieren, sei es per Internet, am Auszugsdrucker oder per Zusendung. Dafür Gebühren zu fordern, ist laut vzbv nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Kunde eine zusätzliche Zusendung ausdrücklich verlangt. (afp)