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Verteidiger von Pfarrer König weisen Tatvorwürfe zurück

Verteidiger von Pfarrer König weisen Tatvorwürfe zurück

Unter großem öffentlichen Interesse hat am Donnerstag vor dem Dresdner Amtsgericht der Prozess gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 59-Jährigen unter anderem schwereren aufwieglerischen Landfriedensbruch vor.

Dresden/Erfurt (dapd). Unter großem öffentlichen Interesse hat am Donnerstag vor dem Dresdner Amtsgericht der Prozess gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 59-Jährigen unter anderem schwereren aufwieglerischen Landfriedensbruch vor. Er soll sich aktiv daran beteiligt haben, dass es am 19. Februar 2011 bei einer Demonstration gegen einen Neonazi-Aufmarsch in Dresden zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Gegendemonstranten kam. Königs Verteidiger Johannes Eisenberg wies die Vorhalte zurück und griff unter anderem die Anklagevertreterin Ute Schmerler-Kreuzer scharf an.

Laut Anklage ist der Kleinbus, den König damals steuerte, Treff- und Sammelpunkt für Linksautonome gewesen. Der Theologe habe von dort aus Menschenketten dazu bewegt, gegen Polizeiabsperrungen vorzudrängen, sagte Schmerler-Kreuzer. Außerdem habe er durch „Musik mit aggressiv-aufreizendem Charakter“ die Gewaltbereitschaft der Menschenmenge gezielt befördert. Zudem habe König unter anderem als Fahrer des Busses versucht, einen Steine werfenden Mann vor dem Zugriff von Polizeibeamten zu schützen.

Böswillige Unterstellungen

Königs Anwalt Eisenberg wies die Vorwürfe in einer Erklärung zurück. König habe an diesem Tag nicht darauf hingewirkt, dass es zu Gewalt gegen Polizisten komme. Vielmehr habe er sich immer wieder bemüht, dieser entgegenzuwirken, indem er beruhigend auf Menschengruppen eingeredet habe.

In seiner Erklärung griff Eisenberg die Staatsanwaltschaft heftig an. Einzelne Tatvorwürfe seien „erstunken und erlogen“, andere „böswillig“. An mehreren Stellen könne er nachweisen, dass die von der Staatsanwaltschaft in der Anklage behaupteten Äußerungen und Handlungen Königs schlicht und einfach unwahr seien. So habe dieser beispielsweise am 19. Februar um 8.45 Uhr gar nicht an einem bestimmten Ort in Dresden sein können, wie die Anklage behaupte, da aus Polizeiquellen ersichtlich sei, dass König dort erst um 9.07 Uhr eingetroffen sei.

Insgesamt zeige die Anklage „einen massiven Amtsmissbrauch der Ermittlungsbehörden“, sagte Eisenberg weiter. Sie sei von den Vorurteilen der Staatsanwaltschaft gegen König geprägt und enthalte zusätzlich schwere handwerkliche Fehler.

Zuvor hatte er bereits vor der Anklageverlesung die Staatsanwaltschaft scharf kritisiert. Eisenberg hatte der Anklagevertreterin vorgeworfen, schon vor Beginn der Ermittlungen in seinem Mandanten „den Teufel auf Erden“ gesehen zu haben, der über Dresden gekommen sei. Während der Ermittlungen sei die Staatsanwaltschaft darüber hinaus „zu faul“ gewesen, wichtige Tatsachen zu ermitteln.

Viele Unterstützer im Gerichtssaal

Die Anklageschrift sei zudem durch zahlreiche Bewertungen ausgeschmückt worden. Diese hätten nur den Zweck, „Stimmung gegen den Angeklagten zu machen“, sagte Königs zweite Anwältin, Lea Voigt. Überdies sei die Anklageschrift diffus und werfe dem Angeklagten keine konkrete Straftat vor, sondern beschreibe lediglich das Demonstrationsgeschehen in Dresden am 19. Februar 2011.

Vor Beginn der Verhandlung hatte sich König zufrieden gezeigt, dass der Prozess endlich beginne. Nun könne er endlich seine Sicht der Dinge darlegen. In den bisherigen Ermittlungen sei er niemals befragt worden.

Vor dem Gerichtsgebäude in der sächsischen Landeshauptstadt hatten sich am Morgen Unterstützer Königs versammelt. Als Prozessbeobachter reisten unter anderem Thüringens Linksfraktionschef Bodo Ramelow und Jenas Oberbürgermeister Albrecht Schröter (SPD) nach Dresden.

Der bundesweit für Aufsehen sorgende Prozess sollte ursprünglich bereits am 19. März am Amtsgericht Dresden beginnen. Königs Anwalt hatte jedoch in den Prozessakten kurz zuvor ihm unbekannte Dokumente entdeckt. Daraufhin verschob das Gericht die Prozesseröffnung.

dapd

2013-04-04 13:20:07.0