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US-Supreme-Court stoppt Hinrichtung nach Henkersmahlzeit

US-Supreme-Court stoppt Hinrichtung nach Henkersmahlzeit

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Im Gefängnis Museum von Texas in Huntsville (USA) werden am 05.04.2017 die drei chemischen Komponenten ausgestellt, die für tödliche Injektionen bei Hinrichtungen zwischen 1982 und 2012 verwendet wurden. (zu dpa „Gerichte verhindern Hinrichtungen in Arkansas“ vom 15.04.2017) Foto: Michael Graczyk/AP/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ Foto: dpa
Der Oberste Gerichtshof der USA hat die Exekution des Todeskandidaten Don Davis vorerst verhindert – kurz nach seiner Henkersmahlzeit.

Little Rock. 

Der Oberste Gerichtshof der USA hat den geplanten Exekutionen im Bundesstaat Arkansas vorerst einen Riegel vorgeschoben. Der Supreme Court lehnte am späten Montagabend (Ortszeit) die Berufung von Arkansas ab und betätigte damit eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes des Staates, wie Arkansas’ Generalstaatsanwältin Leslie Rutledge über Twitter mitteilte.

Zuvor hatte der Supreme Court von Arkansas zwei der Hinrichtungen blockiert, die noch am Abend hatten stattfinden sollen. Arkansas hatte im Fall eines der beiden Männer Berufung eingelegt und wollte an dessen Exekution festhalten.

Generalstaatsanwältin ist enttäuscht

Mit seiner Entscheidung verhinderte der Supreme Court die Exekution von Don Davis – nur wenige Stunden vor seinem geplanten Tod. Nach einem Bericht von CNN hatte Davis bereits seine Henkersmahlzeit zu sich genommen.

Rutledge äußerte sich enttäuscht darüber. Sie werde aber weiter auf alle rechtlichen Herausforderungen antworten, die Häftlinge vorbrächten. „Die Familien haben schon zu lange auf Gerechtigkeit gewartet, und ich werde damit fortfahren, dies zu meiner Priorität zu machen“, twitterte sie.

Arkansas will mindestens acht zum Tode verurteilte Straftäter vor Ende April hinrichten lassen, weil dann die Haltbarkeit des Mittels Midazolam abläuft, das Teil des Giftcocktails bildet. Die Verwendung dieser Substanz ist aber höchst umstritten. (dpa)