Das Land NRW hat vielen Selbstständigen und Kleinunternehmern Corona-Soforthilfen ermöglicht, die in der Krise für einige eine wahre Rettung waren. Doch jetzt fordert das Land diese Gelder plötzlich zurück.
Doch nicht mit uns, denken sich die Empfänger und legen sofort Klage ein. In drei Fällen wurde ihnen bereits recht gegeben. Doch eine Entscheidung könnte für die Empfänger in NRW dennoch zu einer Zitterpartie werden.
NRW fordert Corona-Soforthilfen zurück – und scheitert vor Gericht
Von den landesweit 2.000 Anklageverfahren sind nun drei vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden worden. Am Dienstag hatten die Betreiber eines Düsseldorfer Schnellrestaurants, eines Kosmetikstudios in Remscheid und ein Steuerberater aus Düsseldorf gegen die Rückforderung geklagt und recht bekommen.
Zuvor hatten die Empfänger zu Beginn der Corona-Pandemie 9.000 Euro Soforthilfe und nun von der Bezirksregierung Düsseldorf Schlussbescheide mit der Rückforderung über 7.000 Euro erhalten.
Diese beurteilte das Verwaltungsgericht allerdings als rechtswidrig und hob sie auf. Die Antragsformulare und die Genehmigungsbescheide seien nicht eindeutig formuliert gewesen, so die Vorsitzende Richterin Nicola Haderlein.
NRW scheitert vor Gericht – DARUM müssen Corona-Soforthilfe-Empfänger trotzdem bangen
Für die Antragssteller war nicht klar, dass sie die Soforthilfe nicht aufgrund ihrer Umsatzeinbußen bekamen. Erst Wochen später hatte das Land deutlich gemacht, dass es um die Verluste während der Pandemie ging. „Unklarheiten gehen immer zulasten der Behörden, nicht der Empfänger. Das ist einfach so“, urteilte die Richterin.
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Diese Pilotverfahren könnten nun repräsentativ für die zahlreichen offenen Anklagen sein. Landesweit klagen rund 2.000 Empfänger, vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht alleine 500. Das Gericht ließ allerdings ausdrücklich die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zu. Sollte es dazu kommen, könnte die Entscheidung zugunsten des Landes und nicht der Empfänger ausfallen. (mbo mit dpa und lnw)
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