Urlaub in Europa: Diese Corona-Regeln gelten in den Ländern
Covid-Maßnahmen werden in Europa immer weniger, doch sie sind nur selten komplett abgeschafft. Ein Überblick.
Hamburg.
Corona-Einreisebeschränkungen und Auflagen verändern sich laufend: In Griechenland gilt noch 2G, in Dänemark ist von Covid auf den ersten Blick nichts mehr zu bemerken. Wer jetzt reisen möchte, muss sich gut informieren. Das Fachportal „fvw TravelTalk“ gibt einen Überblick.
Dänemark: Hier sind alle Einschränkungen aufgehoben. Nur für den Zugang zu Gesundheitsbereichen (zum Beispiel Krankenhäuser und Pflegeheime) ist offiziell weiter ein negatives Covid-19-Testergebnis, eine vollständige Impfung oder ein Genesenen-Zertifikat vorzulegen. Eine Maske wird dort empfohlen. Achtung: Private Unternehmen oder Kultureinrichtungen dürfen Nachweise und Masken ebenfalls fordern.
Frankreich: In Frankreich gilt seit dem 14. März 2022 keine Maskenpflicht mehr. Ausgenommen sind allerdings öffentliche Verkehrsmittel und medizinische Einrichtungen. In Kinos, Cafés, Museen und Restaurants müssen keine Impfpässe mehr vorgelegt werden, im Einzelhandel musste das auch vorher schon nicht sein. In Krankenhäusern und Altenheimen wird lediglich ein Gesundheitspass verlangt, der auch aus einem negativen Corona-Test bestehen kann.
Italien: Ab April werden in Hotels, dem Nahverkehr und in Geschäften keine Nachweise von Impfungen, Genesenen-Zertifikaten oder Tests verlangt. Ab dem 1. Mai soll die Nachweispflicht komplett abgeschafft werden. Bis dahin bleibt in öffentlichen Innenräumen (Restaurants, Sporthallen, kulturelle Einrichtungen oder Clubs) die 2G-Pflicht. In Flugzeugen und Langstreckenzügen gilt die 3G-Regel bis zum 1.Mai. Das Tragen einer FFP2-Maske ist zwingend erforderlich in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Kulturveranstaltungen, in Unterhaltungslokalen und bei Sportevents. Die Regelung gilt zunächst bis 31. März 2022, heißt es auf der Website der italienischen Botschaft in Deutschland. Wie es danach weiter geht, ist unklar.
Spanien: Landesweit gilt eine Maskenpflicht in öffentlichen, geschlossenen Räumen und Verkehrsmitteln. Bei Großveranstaltungen im Freien besteht dann eine Maskenpflicht, wenn die Teilnehmer stehen oder wenn im Sitzen der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Zugangsbeschränkungen sind regional unterschiedlich. In Andalusien gibt es laut „fvw TravelTalk“ noch Beschränkungen von Öffnungszeiten und Besucherzahlen in Restaurants und bei Freizeitangeboten in geschlossenen Räumen. Es wird empfohlen, die Website der Regionalregierung Andalusiens zu besuchen. Auch auf den Kanaren gibt es noch Zugangsbeschränkungen, diese sind allerdings nicht einheitlich für alle Inseln gültig. Genauere Informationen bietet das örtliche Fremdenverkehrsamt .
Griechenland: Hier gilt in vielen Bereichen noch die 2G-Regel. Der Besuch von Gastronomie (Innenräume), Kinos, Museen und Clubs ist nur Geimpften und Genesenen gestattet. Im Einzelhandel, Banken oder Behörden gilt die 3G-Regel. Hier ist der Zugang also auch für Ungeimpfte möglich, sofern sie (mindestens) einen Antigen-Test vorweisen können, der nicht älter 24 Stunden ist. Auch für überregionale Reisen ist entweder eine Impfbescheinigung, ein Test (PCR nicht älter als 72 Stunden oder Antigen nicht älter als 48 Stunden) oder eine Genesenen-Bescheinigung nötig. (dpa)