25 Euro Strafe für jeden Monat, den die Steuererklärung zu spät kommt. Das soll einem Medienbericht zufolge bald geltendes Recht sein.
Berlin.
Wer seine Steuererklärung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist abgibt, muss einem Medienbericht zufolge künftig automatisch 25 Euro Verspätungszuschlag je Verzugsmonat zahlen. Darauf hat sich nach Informationen des Berliner „Tagesspiegels“ der Finanzausschuss des Bundestages bei der Beratung über das Steuermodernisierungsgesetz geeinigt.
Ziel der Gesetzentwurfs ist laut Bundesregierung, das Besteuerungsverfahren weiter zu vereinfachen. Weniger Papierkram, mehr Technisierung. Unter anderem sollen die Steuerzahler immer öfter ihre Erklärungen vollständig elektronisch übermitteln. Papierbelege müssten dem Finanzamt in der Regel gar nicht mehr vorgelegt werden. Der Bundestag soll es am kommenden Donnerstag beschließen.
Steuerberaterverband kritisiert Gesetzentwurf
Die meisten Steuerpflichtigen müssen ihre jährliche Erklärung bis 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt einreichen. Bis jetzt liegt es im Ermessen des einzelnen Finanzbeamten, ob er für eine Verspätung einen Zuschlag erhebt. In der Regel wird davon abgesehen, wenn sich der Steuerzahler nicht arg verspätet hat oder keine Nachzahlungen fällig werden.
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hatte den Gesetzentwurf insgesamt bereits im vergangenen Dezember kritisiert. „Bei einer Steuer von 0 Euro sowie einer Steuererstattung darf kein Verspätungszuschlag festgesetzt werden“, sagte Verbandspräsident Harald Elster damals der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Grundsätzlich lehne der Verband den Trend zu mehr Automatisierung in den Finanzbehörden nicht ab. Die neue Regelung führe aber dazu, dass Verhältnismäßigkeit und Gerechtigkeit in vielen Fällen nicht gewahrt werden könnten. (ba/dpa)