Schlechte Neuigkeiten für Kunden der Sparkasse!
Eigentlich hatte sogar der Bundesgerichtshof das Kreditinstitut schon verurteilt eine Entschädigung an Kunden zu zahlen, doch die Sparkasse stellt sich quer. Die geprellten Kunden schauen derweil in die Röhre
Sparkasse muss eigentlich Entschädigung zahlen
Das Urteil hatte am 27. April dieses Jahres für einiges Aufsehen gesorgt: Banken dürfen nicht einfach Gebühren für das Girokonto erhöhen, indem sie ihre Kunden nur darüber informieren und ihnen eine zweimonatige Widerspruchsfrist zugestehen.
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Das ist die Sparkasse:
- Sparkassen-Finanzgruppe organisiert durch den Dachverband DSGV e.V. (Deutscher Sparkassen- und Giroverband): Verbund von Sparkassen, öffentlichen Versicherungen und sonstigen Finanzdienstleistern
- Rund 385 Sparkassen
- Mehr als 300.000 Mitarbeiter
- 8.971 Zweigstellen und 380 Institute (2019)
- Online-Banking ist auch bei der Sparkasse möglich
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Das hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, mit dramatischen Folgen für die Sparkasse, die nach dem Prinzip „Wer nicht widerspricht stimmt zu“ über Jahrzehnte auf diesen Weg der Gebührenerhöhung gesetzt hatte.
Sparkasse: Entschädigungen in Milliarden Höhe
Hundertausende Kunden waren davon betroffen, die vor allem die zu viel verlangten Gebühren auch noch hätten zurückverlangen können.
Insgesamt wäre so eine Summe von mehreren Milliarden Euro für die Banken zu zahlen, angefallen.
Sparkasse weigert sich Entschädigung zu zahlen
Doch auch ein halbes Jahr später weigern sich, nach Informationen der SZ, noch immer viele Sparkassen ihren Kunden die Entschädigungen zu zahlen.
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Die Bank würden das mit einem älteren BGH-Urteil begründen. Nach diesem sind Preise dann gültig, wenn Kunden sie seit mehr als drei Jahren nicht beanstanden, selbst wenn sie auf unwirksame Weise zustande gekommen waren.
Sparkasse: Verbraucherzentrale klagt gegen Bank
Dagegen will die Verbraucherzentrale jetzt vorgehen. Stellvertretend für alle anderen Sparkassen verklagt sie jetzt die Sparkassen Köln-Bonn in NRW und die Berliner Sparkasse auf die Auszahlung der Entschädigungen
Unterstützung bekommen die Verbraucherschützer von ungewöhnlicher Seite. Die Finanzaufsicht Bafin sprang ihnen am Dienstag mit einer deutlichen Stellungnahme bei. Sie erwarte von der Sparkasse, „dass sie das Urteil des BGH zu unwirksamen Gebührenanpassungen beachten.“ (kk)