Veröffentlicht inRegion

Sepa-Umstellung – Was Verbraucher jetzt wissen müssen

Sepa-Umstellung – Was Verbraucher jetzt wissen müssen

sepa.jpg
Foto: dpa
Überweisungen ins Ausland werden schneller und leichter. Dafür müssen sich Verbraucher künftig eine 22-stellige „Iban“ merken. „Machen Sie sich keine Sorgen“, beruhigen Experten. Sparkassen und Banken stellen Daueraufträge automatisch um. Trotzdem gilt es, Einiges zu beachten. Ein Überblick.

Essen. 

Die SEPA-Umstellung verunsichert die Menschen noch immer: Was muss ich tun? Was muss ich wissen? Laufen meine Daueraufträge weiter? Frank Faltin von der Sparkasse Essen und Rainer Pietsch vom Rheinischen Sparkassen- und Giroverband in Düsseldorf geben Tipps und Infos.

Zwei wichtige Ratschläge vorweg: „Machen Sie sich keine Sorgen. Für die meisten Verbraucher ändert sich kaum etwas.“ Und für den Fall, dass Sie als Kassenwart eines Vereines doch von der Umstellung betroffen sind: „Auch wenn eine Verschiebung kommt – bringen Sie das so schnell wie möglich hinter sich.“

Frage: Was bedeutet Sepa und warum wird überhaupt etwas geändert?

Antwort: Das Kürzel steht für Single Euro Payments Area – einen einheitlichen Zahlungsraum für Transaktionen in Euro. Dort werden Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen standardisiert und gleich abgewickelt – egal, ob sie ins Inland oder über Grenzen gehen. Überweisungen ins Ausland werden leichter, schneller und billiger. Zu Sepa gehören 33 Länder: Die 28 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz.

Ich bin über 80. Mich verunsichert das sehr. Was ändert sich für mich? Was muss ich jetzt machen?

Für Sie ändert sich vermutlich gar nichts. Verbraucher können die alte Kontonummer und Bankleitzahl ohnehin bis zum 1. Februar 2016 noch nutzen. Daueraufträge werden von Sparkassen und Banken automatisch umgestellt. Einzugsermächtigungen zum Beispiel von den Stadtwerken und von Vereinen behalten ihre Gültigkeit. Verbraucher werden von ihnen über die Umstellung auf Sepa-Lastschrift informiert.

Wo finde ich denn meine Iban?

Die steht auf Ihrem Kontoauszug, im Online-Banking oder auf allen neueren Bank-, bzw Sparkassenkarten.

Wie ist die Iban aufgebaut?

Sie beginnt mit DE für Deutschland, dann kommt eine zweistellige Prüfziffer, gefolgt von Ihrer bekannten Bankleitzahl und Ihrer bekannten Kontonummer. Insgesamt ist die Iban 22-stellig. Ihre Kontonummer wird dementsprechend mit Nullen aufgefüllt.

Was passiert, wenn ich eine falsche Iban eingebe? Bekommt das Geld dann ein anderer Empfänger?

Nein. Durch die Prüfziffer ist es nahezu ausgeschlossen, dass ein falscher Empfänger das Geld erhält.

Ich habe ein Häuschen in Italien. Das Konto dort ist sehr teuer. Kann ich das in Zukunft günstiger auch von Deutschland aus machen?

Ja. Mit Sepa geht das. Sie müssen denen, die von Ihrem Konto in Italien abbuchen, mitteilen, dass Sie zukünftig von Ihrem Konto in Deutschland einziehen dürfen.

Seit vielen Jahren überweise ich Geld an eine Sterbeversicherung. Wie komme ich an die Iban der Versicherung?

Das spielt für Sie keine Rolle. Als Privatmann haben Sie bis 2016 Zeit. Bis dahin hat Sie Ihre Versicherung informiert. Sie können aber im Internet bei der Homepage der Sparkassen Kontonummer und Bankleitzahl in den Iban-Rechner eingeben. Heraus kommt dann die gesuchte Iban.

Ich bin im Förderverein einer Grundschule. Müssen alte Einzugsermächtigungen neu eingeholt werden? Brauche ich von allen Mitgliedern eine neue Unterschrift?

Nein. Bestehende Einzugsermächtigungen können per Information an die Mitglieder umgewidmet werden. Neu für Vereine ist, dass sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer von der Bundesbank brauchen.

Ich vermiete eine Wohnung an meinen Sohn. Er zahlt per Dauerauftrag. Müssen wir da was verändern?

Kein Problem. Der Dauerauftrag wird automatisch umgestellt. Anders ist es für alle, die Geld per Lastschriftverfahren einziehen. Die müssen auf das neue Verfahren umstellen. Das ist nicht kompliziert, aber anders.

Die Stadtwerke haben von mir eine Einzugsermächtigung. Muss ich jetzt etwas unternehmen?

Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Das gilt übrigens auch für die Rundfunkgebühr. Sie werden von den Unternehmen informiert. Sonst ändert sich nichts. Die Einzugsermächtigung bleibt gültig. Auch Daueraufträge stellt die Bank automatisch um.

Was ändert sich für mich als Rentner?

Nichts. Ihre Rente wird schon seit einigen Monaten im neuen Verfahren überwiesen. Da müssen Sie nicht machen.